Amtshaftpflicht


  • In Deinem Fall halte ich eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für nicht nötig, weil kaum größere Schäden, also in 5- oder 6-stelliger Höhe, bei der Verwaltungstätigkeit angerichtet werden dürften. ;)



    Das kommt darauf an. Manchmal werden da auch ganz hübsche Summen "verschoben".
    Mir ist allerdings noch nie ein Haftpflichtfall zu Ohren gekommen.

  • Nochmal ne Frage: Bei mir steht jetzt fest, dass ich ans OLG komme, sprich Verwaltung. Deshalb frag ich mich: Welche Vermögensschäden sollte ich da denn anrichten können? Ist es in der Verwaltung wirklich nötig so eine Versicherung zu haben?




    Auch wenn ich nerve: Auf jeden Fall eine Schlüsselversicherung!!!
    Gerade in einem OLG kann das furchtbar teuer werden, wenn du deinen Schlüssel verlierst und die komplette Schließanlage ausgetauscht werden muss.

    Ansonsten brauchst du im OLG keine Amtshaftpflicht, weil du als Prfl. da das kleinste Glied in der Kette bist, das sowieso nichts entscheidet. Somit kannst du auch keinen Schaden anrichten.

    Das weiß ich aus meiner Zeit beim OLG.....und bin freiweillig in ein AG gewechselt, weil du dort wenigstens selbst entscheidest. ;)

    Esra 7, Vers 25
    Du aber, Esra, setze nach der Weisheit deines Gottes, die in deiner Hand ist, Richter und Rechtspfleger ein, die allem Volk jenseits des Euphrat Recht sprechen, nämlich allen, die das Gesetz deines Gottes kennen; und wer es nicht kennt, den sollt ihr es lehren.

  • Für den Schaden haftet erstmal das Land. Der Rückgriff des Landes gegen den Beamten richtet sich dann § 839 BGB. Rückgriff bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigen Verhalten, Satz 1, für bloße Fahrlässigkeit gilt dann Satz 2. Meines Wissens leistet eine Vermögensschadenhaftpflicht nur bei fahrlässigem Verhalten. Vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten dürfte eigentlich nicht so oft vorkommen.

    Zu schokominza:
    Auch in der Verwaltung würde ich eine Vermögensschadenhaftpflicht abschließen. Z.B. könnte man einen eigentlich befristeteten Arbeitsvertrag einer Angestellten/ eines Angestellten aus irgendwelchen Fehlern unbefristet abschließen. Und da kommt dann doch eine gewisse Summe (Jahresgehalt bis zur Rente der Angestellten/ des Angestellten) zusammen.



  • Das weiß ich aus meiner Zeit beim OLG.....und bin freiweillig in ein AG gewechselt, weil du dort wenigstens selbst entscheidest. ;)



    :meinung: war auch beim OLG wo Schokominza hinkommt. Hab es da nur 9 Monate "ausgehalten", weil die Arbeit mir einfach kein Spaß gemacht und jeder "Vorgesetzter" für dich unterschreiben musste. Da hab ich mich sogar freiwillig für die "Task Force" gemeldet

    Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit,

    aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher -Albert Einstein-

  • Schlüsselversicherung ist klar, aber momentan hab ich noch gar keinen Schlüssel, sondern nur den Chip, der meine Dienstzeiten speichert. Also kann ich ja noch nen Moment warten.

    Isenburg: Mit so etwas hab ich überhaupt nichts zu tun, aber ich werde mich wohl trotzdem mal schlau machen bezüglich einer Versicherung.

    Ich bin übrigens bis jetzt sehr begeistert von meiner Stelle am OLG und hoffe natürlich, dass es so bleibt.

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