In Deinem Fall halte ich eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für nicht nötig, weil kaum größere Schäden, also in 5- oder 6-stelliger Höhe, bei der Verwaltungstätigkeit angerichtet werden dürften.
Das kommt darauf an. Manchmal werden da auch ganz hübsche Summen "verschoben".
Mir ist allerdings noch nie ein Haftpflichtfall zu Ohren gekommen.