Vertragsbeteiligter Erbe eines betreuten weiteren Vertragsbeteiligten

  • Grundstückskaufvertrag wurde abgeschlossen. Ein Beteiligter steht unter Betreuung und der Betreuer hat die Genehmigung des Vormundschaftsgerichts beantragt. Auf Nachfrage bzgl Erteilung dieser, wird mitgeteilt, dass der Betroffene zwischenzeitlich verstorben ist. Erbe ist ein weiterer Vertragsbeteiligter. Muss dieser jetzt als Erbe den Vertrag, den er ja bereits schon selber unterzeichnet hat, nochmal genehmigen oder reicht mir seine bereits vorhande Genehmigung? :gruebel: Ich denke ja fast, dass ich hier eine Nachtragsurkunde benötige oder liege ich hier falsch?

    Es ist von großem Vorteil, die Fehler, aus denen man lernen kann, recht früh zu machen.

    (Winston Spencer Churchill)

  • Nein, tust Du nicht: Palandt/Diederichsen § 1829 Rn.7. Dass der betreffende Beteiligte beim Vertragsschluss bereits gehandelt hat, macht seine Genehmigung in seiner Eigenschaft als Erbe des Betreuten nicht entbehrlich. Beim Vertragsschluss konnte er aus naheliegenden Gründen noch nicht in der Eigenschaft als Erbe des -noch lebenden!- Betreuten handeln.

  • Sehe ich wie Cromwell. Diese Haltung ist auch nicht kleinkariert, wie etwa einem Kollegen von einem Notar attestiert wurde, weil er etwas ähnliches gefordert hatte.

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