Grundstückskaufvertrag wurde abgeschlossen. Ein Beteiligter steht unter Betreuung und der Betreuer hat die Genehmigung des Vormundschaftsgerichts beantragt. Auf Nachfrage bzgl Erteilung dieser, wird mitgeteilt, dass der Betroffene zwischenzeitlich verstorben ist. Erbe ist ein weiterer Vertragsbeteiligter. Muss dieser jetzt als Erbe den Vertrag, den er ja bereits schon selber unterzeichnet hat, nochmal genehmigen oder reicht mir seine bereits vorhande Genehmigung? Ich denke ja fast, dass ich hier eine Nachtragsurkunde benötige oder liege ich hier falsch?
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