Gesamtgrundschuld

  • Liebe Leute,
    bei mir wird beantragt eine in 2 Grundbüchern eingetragene Gesamtbriefgrundschuld zu verändern und zwar so, dass das Recht jeweils als Einzellrecht in jedem Grundbuch in voller Höhe bestehen bleibt. Es soll auch ein weitere Brief erteilt werden.
    Ich glaub, dass das nicht möglich ist, finde aber keine gesetzliche Begründung. Kann mir jemand helfen??
    Laufmaus

  • Es gibt hier nur zwei Möglichkeiten:

    a) Verteilung nach § 1132 Abs.2 BGB: Blatt 1: 0 €, Blatt 2: voller Betrag (zulässig: Staudinger/Wolfsteiner § 1132 Rn.61; auf Blatt 1 entsteht keine Eigentümergrundschuld, sondern das Recht erlischt dort). Sodann muss auf Blatt 1 eine neue Grundschuld in gleicher Höhe als Einzelrecht bestellt werden.

    b) Praktischer: Entlassung von Blatt 1 aus der Mithaft, dadurch wird das Recht auf Blatt 2 zum Einzelrecht. Anschließend wieder Neubestellung einer Grundschuld in gleicher Höhe als Einzelrecht auf Blatt 1.

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