Liebe Leute,
bei mir wird beantragt eine in 2 Grundbüchern eingetragene Gesamtbriefgrundschuld zu verändern und zwar so, dass das Recht jeweils als Einzellrecht in jedem Grundbuch in voller Höhe bestehen bleibt. Es soll auch ein weitere Brief erteilt werden.
Ich glaub, dass das nicht möglich ist, finde aber keine gesetzliche Begründung. Kann mir jemand helfen??
Laufmaus
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