BGH-Urteil, verspätete Mietzahlung durch JobCenter

  • http://www.kostenlose-urteile.de/BGH-Fristlose-…ig.news8647.htm

    Der Name des Links spricht für sich selbst.

    Meine Frage ist:
    Wer lässt als Rechtspfleger diese Entscheidung zukünftig in den Sachen mit den rückständigen Mieten einfließen? Gerade in der RAST hat man unglaublich viele Stellungnahmen zu Klagen mit verspäteten oder nicht gezahlten Mieten, weil das JobCenter nicht leistet.

    Bin gerade am überlegen, wie ich die Entscheidung verwerten soll, ohne dass das auf Rechtsberatung hinausläuft.

    Ideen?

  • M. E. absolute Frechheit des Arbeitsamtes, kann doch nicht so schwer sein, das Geld rechtzeitig anzuweisen!LG N



    . . . von wegen "seien sie doch froh, wenn sie einen Sozialhilfe/ALG-II-Geld Empfänger als Mieter haben, dann bekommen sie ihr Geld stets zuverlässig!" . . .

    . . . das (so von einer Maklerin gehört) kann man getrost vergessen, am eingenen Leib erlebt . . . die ersten Zahlungen kamen nach einigen Monaten, die Kaution so nach 7 oder 8 Monaten . . . prima, glücklich, wer da finanziellen Spielraum hat, ich nehm solche Mieter nicht mehr . . . aber begründe es nicht damit :cool:

  • M. E. absolute Frechheit des Arbeitsamtes, kann doch nicht so schwer sein, das Geld rechtzeitig anzuweisen!LG N


    Jobcenter, nicht AA. Geld anweisen ist dort dank der phänomenalen neuen Software das größte Problem von allen; übrigend nicht nur die Miete, sondern auch die Leistungen fliegen gerne mal aus dem System. Normalzustand bei der ARGE.

  • für mich würde sich in einem solchen - nicht mehr umstrittenen Fall - ein selbstzahlender Dritter keines RA mehr bedienen, sondern unter Hinweis auf die Entscheidung das Verfahren ohne RA durchziehen.

  • Sehe ich auch so. Bei so etwas mit Anwalt klagen wäre noch dazu bestimmt mutwillig. Zumal er beim Jobcener Behördenberatung in Anspruch nehmen könnte.

  • Sehe ich auch so. Bei so etwas mit Anwalt klagen wäre noch dazu bestimmt mutwillig. Zumal er beim Jobcener Behördenberatung in Anspruch nehmen könnte.



    Das ja nicht mehr unbedingt. Aber ein RA wäre nicht notwendig! Und das ist dann auch ein einfach-rechtliches Problem/Frage

  • "nicht mehr unbedingt" ist in diesem Kontext eine amüsante Antwort, wenngleich nicht wirklich überraschend.

    Hier bitte einmal bin-ganz-frisch zum Amoklauf an Kasse 4.
    bgf an 4 bitte.

  • @ Diaboli:

    Der springende Punkt ist doch für mich:
    Wer trägt die Kosten des Verfahrens? Der Vermieter? Irgendwie krass vermieterfeindlich...

    Trägt der Mieter die Kosten, kann er diese als Schadensersatz gegen das JobCenter geltend machen. Ob das der Mieter selbst kann, mag ich bezweifeln. Zwar kann er in Eigeniniative auffordern den Schaden zu begleichen, aber spätestens, wenn das JobCenter nicht reagiert binnen der Frist - ist ein Anwalt notwendig (aus meiner Sicht).

    Dass das JobCenter nicht rechtzeitig reagiert, das ist so sicher wie das Amen in der Kirche.

    Das mit b-g-f ist witzig :D

  • "nicht mehr unbedingt" ist in diesem Kontext eine amüsante Antwort, wenngleich nicht wirklich überraschend.

    Hier bitte einmal bin-ganz-frisch zum Amoklauf an Kasse 4.
    bgf an 4 bitte.



    Nicht mehr unbedingt bedeutet nur dann nicht, wenn konkrete Widerspruchsabsicht besteht!
    Ansonsten gilt die Behörenberatung ggf. weiter ( Nachfragen/ Antragstellungen / etc.).



  • Und was macht dann der RA anders als die Entscheidung zu präsentieren ? Hilft er dem JobCenter beim Überweisen ?

  • "nicht mehr unbedingt" ist in diesem Kontext eine amüsante Antwort, wenngleich nicht wirklich überraschend.

    Hier bitte einmal bin-ganz-frisch zum Amoklauf an Kasse 4.
    bgf an 4 bitte.


    ich dachte, es geht um die RAST, wo der beklagte Mieter/ der klagende Vermieter alleine aufschlägt.

    Aber falls es um BerH/PKh mit Beiordnung geht: Behördenberatung ist cool.:wechlach:

  • Sehr gute Frage! Was macht so ein Rechtsanwalt eigentlich, außer ausgedruckte Urteile irgendwo hinhalten?
    Auf unsere Kosten PKH und Beratungshilfebefreiungsscheine wegen Armenrecht beantragen vermutlich.

  • Sehr gute Frage! Was macht so ein Rechtsanwalt eigentlich, außer ausgedruckte Urteile irgendwo hinhalten?
    Auf unsere Kosten PKH und Beratungshilfebefreiungsscheine wegen Armenrecht beantragen vermutlich.



    Du hast nicht geantwortet.

  • Sehr gute Frage! Was macht so ein Rechtsanwalt eigentlich, außer ausgedruckte Urteile irgendwo hinhalten?
    Auf unsere Kosten PKH und Beratungshilfebefreiungsscheine wegen Armenrecht beantragen vermutlich.


    und werden dabei reich, während unser eins mit dem kläglichen Gehalt, dem 13 inklusive, dem bezahlten Urlaub, dem Urlaubsgeld, dem familienzuschlag diese Großverdiener auch noch finanziert! Das sind MEINE Steuern, die sich die Herrn Anwälte da in die Taschen und in den vierten Porsche stecken...

    Ich habe die Frage aber immer noch nicht verstanden - geht´s jetzt um Berh?

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