In Nds. gibt es mit Datum vom 14.12.2009 die Anweisung, eine aus der Landeskasse begehrte Aktenversendungspauschale inclusive Umsatzsteuer auszuzahlen:
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Im Interesse einer einheitlichen Verfahrensweise bitte ich daher künftig - vorbehaltlich abweichender Rechtsprechung im Einzelfall - gerichtlich beigeordneten und bestellten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten die auf die AVP entfallende Umsatzsteuer aus der Landeskasse zu erstatten.
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AVP zzgl. USt. aus der LK
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sehr fein (auch wenns für mich zu weit weg ist :D)
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Deswegen umzuziehen lohnt sich wohl nicht - möchte ich mal sprechen...
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@ 13:
Ab 1.000 abgerechneten Aktenversendungspauschalen im Monat vielleicht.
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Und das bei einem Einzelanwalt-Büro - na Mahlzeit...
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Macht bei einer Arbeitszeit von 60 Stunden/Woche pro Fall eine maximale Bearbeitungsdauer von 15 Minuten. Wiedervorlage nicht früher als 1 Monat. Läßt sich doch hören.
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Immerhin: Durch die Regelung im Ausgangsbeitrag sollte es zumindest in Nds. bei der Festsetzung der AVP mit USt.-Anteil grundsätzlich auch keine Bedenken mehr geben.
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