notengewichtung

  • hallo an alle =)

    ich wollte fragen, wie es mit dem bewertungssystem im studium aussieht. ich habe es so verstanden, dass man im ersten studium von den 13 klausuren 7 bestehen muss. wie sieht das im studium 2 und 3 aus?
    vielen dank mit freundlichen post-weihnachtlichen grüßen N:)

  • Also ich vermute mal Niedersachsen kann es nicht sein. Klingt gar nicht danach! Wäre aber schon wichtig zu wissen wo du studierst, Niggel!

  • hallo an alle =)

    ich wollte fragen, wie es mit dem bewertungssystem im studium aussieht. ich habe es so verstanden, dass man im ersten studium von den 13 klausuren 7 bestehen muss. wie sieht das im studium 2 und 3 aus?
    vielen dank mit freundlichen post-weihnachtlichen grüßen N:)

    60% deiner Leistungen müssen besser als ausreichend sein, sprich die sieben Prüfungen waren schon korrekt angegeben. Allerdings kann auch das sog. "Blockversagen" eine Rolle spielen, d.h. wenn dein Notendurchschnitt insgesamt schlechter als ausreichend ist.

    Soweit ich weiß gilt 2007 noch (vgl. "gilt für die laufenden Studiengänge fort")

  • Richtig.

    Im Examen darf man dann von 7 Klausuren nicht mehr als 3 unterm Strich schreiben - es sei denn, man fehlt unentschuldigt und kriegt deshalb ne Klausur unterm Strich. Da ist schon bei mehr als 2 (oder direkt bei 2? Bin mir nicht mehr 100% sicher) raus.

  • Richtig.

    Im Examen darf man dann von 7 Klausuren nicht mehr als 3 unterm Strich schreiben - es sei denn, man fehlt unentschuldigt und kriegt deshalb ne Klausur unterm Strich. Da ist schon bei mehr als 2 (oder direkt bei 2? Bin mir nicht mehr 100% sicher) raus.

    Sprich die 60% Regelung tritt auch wieder im Examen in Kraft :D

  • Joa, so grob halt, nö? ;) Wenn man bedenkt, dass die schriftlichen Leistungen 70% der tatsächlichen Note ausmachen (je Klausur 10% ), passt das mit dn 60% auch wieder nicht ganz ^^

  • Joa, so grob halt, nö? ;) Wenn man bedenkt, dass die schriftlichen Leistungen 70% der tatsächlichen Note ausmachen (je Klausur 10% ), passt das mit dn 60% auch wieder nicht ganz ^^

    Mathematik war noch nie meine Stärke :strecker

    Da wir jedoch gerade bei dem Thema sind. Mich würde interessieren in wie fern die Leistungen am Ende von Studium I und im Examen ausgegeben werden? Darf man sich das wie im Abitur vorstellen ala "Zeugnis"?

  • Man bekommt ein Zeugnis je Studien- und Praxisabschnitt (wobei im Praxiszeugnis - leider - die Leistungen in den Abteilungen nicht aufgeführt werden, sondern lediglich die Klausuren und die Beteiligung im Begleitunterricht). Im Examen zählen dann wirklich nur noch die dortigen Leistungen, im Zeugnis werden die anderen Studienabschnitte nicht annähernd notentechnisch erwähnt.

    Irgendwie deprimierend - aber solange das Examen stimmt, kann es einem auch egal sein, wenn man in Studium III vielleicht mehr neben der Spur war (während den Klausuren) als sonst ^^

  • Im Begleitunterricht gibt es mündliche Noten? Das ist mir neu und klingt auch noch schrecklich :D
    Müssen die Anwärter bspw. aus dem Bezirk Hamm tatsächlich einmal die Woche bis nach Hamm reisen um dort für sechs Stunden am Begleitunterricht teilzunehmen?

  • Ja einmal die Woche ist Begleituntericht. Von 9-14:15 Uhr. Ist doof, aber kann man nichts dran ändern. Ob du nach Hamm fahren musst, richtet sich nach deinem Ausbildungsgericht. Da es im Moment sooo viele Anwärter sind, gibt es zwei Lehrgänge. Einen in Hamm beim OLG und einen in Essen beim LG. Ich fahr immer schön nach Essen. Im Augenblick ist das so aufgeteilt, dass die Ostwestfalen, die sauerländer und die Münsterander nach Hamm fahren. Die Ruhrgebietler und die Leute an den kleinen Gerichten (COE u. ST) fahren nach Essen.

  • Ja einmal die Woche ist Begleituntericht. Von 9-14:15 Uhr. Ist doof, aber kann man nichts dran ändern. Ob du nach Hamm fahren musst, richtet sich nach deinem Ausbildungsgericht. Da es im Moment sooo viele Anwärter sind, gibt es zwei Lehrgänge. Einen in Hamm beim OLG und einen in Essen beim LG. Ich fahr immer schön nach Essen. Im Augenblick ist das so aufgeteilt, dass die Ostwestfalen, die sauerländer und die Münsterander nach Hamm fahren. Die Ruhrgebietler und die Leute an den kleinen Gerichten (COE u. ST) fahren nach Essen.

    Danke für die detailierte Information.

    Die Reisekosten werden wahrscheinlich nicht erstattet?...

  • Müsste zumindest beim Bahnticket in der vollen Höhe sein. Ich nutze das nicht, daher weiß ich es nicht genau, aber auch die Fahrten zu Schulungen etc. werden in der vollen Höhe erstattet.

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