Hofübergabe (vergessenes Grundstück)

  • Hallo,

    2002 wurde ein Hof übergeben. Die Eintragung im Grundbuch ist erfolgt. Bei Vertragsabschluss wurde ein Grundstück (gebucht in einem separaten Grundbuchblatt) vergessen. Das Landwirtschaftsgericht hat nunmehr festgestellt, dass dieses vergessene Grundstück zum Hof gehört. Das Grundbuchamt wurde nun durch das Landwirtschaftgericht ersucht, dass vergessene Grundstück zum Hofgrundbuchblatt zu übertragen. Die Eigentümer sind jedoch verschieden (Hofübergeber und Hofübernehmer).

    Nach meiner Ansicht ist eine Auflassung nebst Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung erforderlich.

    Hat jemand Kommentierung hierzu?

  • Dazu braucht man m. E. keine Kommentierung. Wenn das Grundstück nicht mit aufgelassen wurde, steht es halt noch im Eigentum des Hofübergebers und muss jetzt noch aufgelassen werden.

    UB ist nur erforderlich, wenn der Hofübernehmer kein Abkömmling ist (zumindest in Nds.).

    Die meisten Probleme lösen sich von selbst - man darf sie nur nicht dabei stören.

  • Vielleicht wurde ja die Auflassung auch schon erklärt und dem Lw-Gericht vorgelegt, und es war lediglich das Ersuchen schneller beim Grundbuchamt als der Notar die Auflassung eingereicht hat. :gruebel:
    Ich würde mal die Lw-Akten einsehen.

    Life is short... eat dessert first!

  • Es kommt m.E. auf den Inhalt bzw. die Formulierung des damaligen Hofübergabevertrags an und der damaligen Auflassung an. Ich kann mir schon Sachverhalte vorstellen, in denen das "vergessene" Grundstück als mit aufgelassen anzusehen ist.

    Ulf

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