Zinsen bei Zwasihyp

  • hallo,

    ich bräuchte dringend jemand, der mir dass mal mit den Zinsen bei einer Zwasihy erklärt...irgendwie check ich dass nicht ganz, wie es in den Büchern erklärt ist...

    Folgender Antrag (gestellt am 22.02, eingegangen am 25.02) liegt vor:

    Zwasihyp für Hauptforderung: 2511,27 EUR (tituliert)

    titulierte Kosten: 364,..EUR(Für Mahnverfahren und allgemein benannt als vorgerichtliche Kosten des Gläubiger)

    Kosten fürherer Zwangsvollstreckung (z. B für GV, Belege sind beigefügt) 144,50EUR

    Zinsen werden 5 % über den Basiszinssatz seit dem 02.09.2008 beantragt

    (tituliert sind sie vom 02.09.2008 bis 31.10.2008)

    ...in der Gesamtsumme 222,60 EUR

    Der Schuldner hat mittlerweile schon einen Betrag von 850,--EUR bezahlt.

    So dass insgesamt eine Forderung von 2392,37 EUR geltend gemacht wird...
    zzgl. weiterer Zinsen von je Tag auf die Hauptforderung von 0,31 EUR...

    Wie überprüf ich dass jetzt und trag dass im Grundbuch ein?
    (Hatte bislang nur Zwasihyp vom Finanzamt, die wissen wie es läuft und sind immer gleich:-)

    Vielen Dank für Hilfe!!

  • Versteh ich irgendwie nicht. Du hast doch eine Forderungsaufstellung in der die Zahlung des Schuldners verrechnet wurde (Kosten, Zinsen, Hauptforderung).
    Dann trag halt jetzt noch den restlichen Betrag ein - nebst 5 % Zinsen über .... aus 2392,- Euro ab Zinsbeginn. Tageszinsen darfst Du nicht eintragen.

    Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben.

  • genau, dass ist das Problem...welche zinsen trag ich ein und welche nicht...die im Gesamtbetrag von 2392,37 EUR enthaltenen Zinsen muss ich doch nachprüfen,oder? (sind ja nur bis zu einem bestimmten zeitpunkt tituliert, aber noch weiter berechnet (vermutlich bis einen Tag vor Antragstellung, so steht es Ihnen doch zu,oder?)

    trag ich dann nur die Hauptforderung ein und die zukünftig gemachten Zinsen? was heißt dass "zzgl. weiterer Zinsen von je Tag auf die Hauptforderung von 0,31 EUR? Meinen die damit den Basisizinssatz? Un die Zinsen ab wann?
    Meine Notarin trägt kapitalisierte Zinsen bis zum Tag der Antragstellung ein und unterscheidet zwischen festgesetzten Kosten und Kosten (z.B. der vorran gegangenen Vollstreckungskosten)....

  • Die Zinsen vom 02.09.2008 bis zum 31.10.2008 sind im Titel kapitalisiert worden, wenn ich das richtig verstehe. Das heißt, dass du diese kapitalisierten Zinsen der Hauptforderung und den übrigen Forderungen hinzurechnest. Die Zahlung des Schuldners ist entsprechend zu berücksichtigen.

    Ab dem 01.11.2008 sind die Zinsen - soweit tituliert - als "5%-Punkte über..." einzutragen, eine Kapitalisierung, wie sie offenbar im Antrag erfolgte, ist nach dem Link in #3 nicht zulässig.

    Notwendig ist die Berechnung der Zinsen wegen der Zahlung des Schuldners.

    Wann hat der Schuldner gezahlt? Das müsste sich aus der Forderungsübersicht ergeben.

    ...die im Gesamtbetrag von 2392,37 EUR enthaltenen Zinsen muss ich doch nachprüfen,oder? (sind ja nur bis zu einem bestimmten zeitpunkt tituliert, aber noch weiter berechnet (vermutlich bis einen Tag vor Antragstellung, so steht es Ihnen doch zu,oder?)

    Ja, die Zinsberechnung musst du prüfen. Was steht im Titel zu den Zinsen, kannst du bitte den Wortlaut wiedergeben?

    was heißt dass "zzgl. weiterer Zinsen von je Tag auf die Hauptforderung von 0,31 EUR? Meinen die damit den Basisizinssatz? Un die Zinsen ab wann?

    Offensichtlich hat der Antragsteller die Zinsen bis zum Tage der Antragstellung ausgerechnet und kapitalisiert, seine Angabe "zzgl. weiterer Zinsen" bedeutet, dass er die zukünftigen Zinsen ab dem Tag nach Antragstellung meint.

    Meine Notarin trägt kapitalisierte Zinsen bis zum Tag der Antragstellung ein und unterscheidet zwischen festgesetzten Kosten und Kosten (z.B. der vorran gegangenen Vollstreckungskosten)....

    Zur Kapitalisierung s. o..

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!