Hallo zusammen,
habe eine Auflassungsvollmacht zu prüfen, die eine GmbH, vertr.d.d. v. § 181 BGB befreiten GF XY, der Person XY im Jahre 2007 erteilt hat. Diese Vollmacht endet nicht mit dem Tod bzw. der Liquidation des Vollmachtgebers, ist aber jederzeit widerruflich. Dieser GF XY scheidet 2008 aus, zwei neue werden bestellt; Ende 2009 wird die vermögenslose Gesellschaft aufgrund § 394 FamFG v.A.w. gelöscht. Nun fragt mich ein Notariat, ob dieser XY aufgrund der Vollmacht handeln darf.
Formell gibt es an dieser Vollmacht nichts zu beanstanden. § 168 BGB scheint wohl auch nicht zu greifen, habe aber trotzdem irgendwie ein schlechtes Bauchgefühl. Kann mir jemand weiterhelfen???
Wirksame Vollmacht?
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Die (angeblich vermögenslose) GmbH verkauft?
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Die Vollmacht ist grds. nicht erloschen (vgl. OLG Dresden, 3 W 1123/08 = DnotZ 2009, 305 = FGPrax 2009, 150 = BeckRS 2009, 13706)
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FED:
Die Vollmacht umfasst nur das Recht, Auflassungen zu den bereits abgeschlossenen Kaufverträgen zu erklären. Im Grundbuch sind noch diverse Alt-AV`s eingetragen. -
Wobei es für das Erlöschen bzw. Nichterlöschen der Vollmacht grds. unerheblich ist, ob es sich, wie im Fall des OLG Dresden, um eine Generalvollmacht, um eine Prozeßvollmacht (vgl. BGH NJW-RR 1994, 542) oder, wie hier, um eine Auflassungsvollmacht handelt.
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