Wirksame Vollmacht?

  • Hallo zusammen,

    habe eine Auflassungsvollmacht zu prüfen, die eine GmbH, vertr.d.d. v. § 181 BGB befreiten GF XY, der Person XY im Jahre 2007 erteilt hat. Diese Vollmacht endet nicht mit dem Tod bzw. der Liquidation des Vollmachtgebers, ist aber jederzeit widerruflich. Dieser GF XY scheidet 2008 aus, zwei neue werden bestellt; Ende 2009 wird die vermögenslose Gesellschaft aufgrund § 394 FamFG v.A.w. gelöscht. Nun fragt mich ein Notariat, ob dieser XY aufgrund der Vollmacht handeln darf.
    Formell gibt es an dieser Vollmacht nichts zu beanstanden. § 168 BGB scheint wohl auch nicht zu greifen, habe aber trotzdem irgendwie ein schlechtes Bauchgefühl. Kann mir jemand weiterhelfen???:gruebel:

  • Die (angeblich vermögenslose) GmbH verkauft?

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

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