WEG Fehler bei Anteilsberechnung

  • Ich habe Mist gebaut und brauche eure Hilfe.
    Der teilende Eigentümer A hat 18 Wohneinheiten gebildet mit je .../1000 Miteigentumsanteilen am Grundstück. Beim Verkauf der 14. Wohnung fällt dem Notar auf, das es sich jeweils um .../100 Miteigentumsanteile handeln muss. Die ersten 13 Wohnungen sind entweder schon auf neue Eigentümer umgeschrieben bzw. es sind Auflassungsvormerkungen und Grundschulden eingetragen. Bei diesen 13 Kaufverträgen ist weder dem Notar, noch den Beteiligten und zuletzt auch nicht mir:oops: aufgefallen, dass die Miteigentumsanteile falsch berechnet waren. Insgesamt sind derzeit 100/1000 Anteile auf die jeweilgen Bücher verteilt (statt 100/100).
    Wie kann ich die Sache berichtigen ???
    1. Wäre es möglich, dass A eine Berichtigungserklärung zur Teilungserklärung abgibt, die ich dann als Unrichtigkeitsnachweis werte und aufgrund Antrag eines Eigentümers alle Bücher (auch die schon auf neue Eigentümer umgeschriebenen) berichtige ?
    2. Kann eine Notarangestellte aufgrund Durchführungsvollmacht, die bis zu 1 Jahr nach Eigentumsumschreibung gilt, eine Berichtigungserklärung zu jedem weiteren Folgevertrag abgeben und ich daraufhin berichtigen ?
    3. Müssen die Gläubiger der Berichtigung zustimmen auch wenn sich der Miteigentumsanteil vergrößert ?

  • Der teilende Eigentümer A hat 18 Wohneinheiten gebildet mit je .../1000 Miteigentumsanteilen am Grundstück. Beim Verkauf der 14. Wohnung fällt dem Notar auf, das es sich jeweils um .../100 Miteigentumsanteile handeln muss.



    Waren denn nun xxx/100 oder xxxx/1000 Anteile gewollt?

    Kann es sein, dass hier nur ein Schreibfehler hinsichtlich der Anteilsgröße vorliegt?

  • Insgesamt sind derzeit 100/1000 Anteile auf die jeweilgen Bücher verteilt (statt 100/100).Wie kann ich die Sache berichtigen ???



    Dahingehend umdeuten, daß 100/100 gewollt sind und auf Antrag entsprechend berichtigen (vgl. Röll MittBayNot 1996, 175). Keine Zustimmung erforderlich, da niemand von der Eintragung nachteilig betroffen ist.

  • Insgesamt sind derzeit 100/1000 Anteile auf die jeweilgen Bücher verteilt (statt 100/100).Wie kann ich die Sache berichtigen ???



    Dahingehend umdeuten, daß 100/100 gewollt sind und auf Antrag entsprechend berichtigen (vgl. Röll MittBayNot 1996, 175). Keine Zustimmung erforderlich, da niemand von der Eintragung nachteilig betroffen ist.



    Sehe ich auch so.:)

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