Gebührenbefreiung des Wasserverbandes für Dienstbarkeit?

  • Für den Wasserverband wurden Dienstbarkeiten gemäß § 9 GBBerG (Anlagenrechtsbescheinigung) eingetragen. Der Wasserverband macht Gerichtsgebührenbefreiung geltend gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 2 BbgJKG unter Hinweis auf den Beschluss des LG Frankfurt/Oder v. 30.10.2006 (Az T 340/06 => hier Gebührenbefreiung für die Erteilung eines beglaubigten GB-Auszugs).

    Meiner Meinung nach kommt hier keine Gebührenbefreiung in Betracht, da lt. Satzung d. Verbandes auf die Wirtschaftsführung/Rechungswesen die Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung d. Ld. Brbg. anzuwenden sind => somit ist der Verband ein Unternehmen der Gemeinde u. als Eigenbetrieb zu behandeln.

    Wie wird das in anderen GB-Ämtern behandelt bzw. wer hat hierzu eine aktuelle Entscheidung?

  • Ich gehe jetzt einmal davon aus, daß mit Wasserverband der Abwasserzweckverband gemeint ist. Abwasserbeseitigung ist -in BRB jedenfalls- hoheitliche Aufgabe der Gemeinde, die diese auf den Zweckverband übertragen hat. Der Zweckverband hat damit die Gebührenbefreiung aus § 6 JKGBbg erlangt. Ich habe dazu vor Jahren eine umfnagreichere Sammlung von Vorschriften etc. von meiner Bezirksrevisorin erhalten. Seither nahm ich auch keine Gebühren mehr für diese Dienstbarkeiten.

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  • Ich gehe jetzt einmal davon aus, daß mit Wasserverband der Abwasserzweckverband gemeint ist. Abwasserbeseitigung ist -in BRB jedenfalls- hoheitliche Aufgabe der Gemeinde, die diese auf den Zweckverband übertragen hat. Der Zweckverband hat damit die Gebührenbefreiung aus § 6 JKGBbg erlangt. Ich habe dazu vor Jahren eine umfnagreichere Sammlung von Vorschriften etc. von meiner Bezirksrevisorin erhalten. Seither nahm ich auch keine Gebühren mehr für diese Dienstbarkeiten.



    Machen wir genauso, keine Gebühren mehr für Zweckverbände der Gemeinden, bisher auch keine Beanstandungen des Bezirksrevisors bei mehreren Prüfungen.

  • Das kenne ich anders. In Rhl.-Pfalz sind die Zweckverbände dann gebührenpflichtig, wenn sie einen wirtschaftlichen Zweckverband darstellen und der Besteuerung unterliegen.
    Ich erhebe also Gebühren.

    Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben.

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