Hallo zusammen,
mir liegt folgender Antrag vor:
Grundbuchberichtigung aufgrund Erbschaft. Soweit so gut.
Vorgelegt wurde ein Eröffnungsprotokoll des Nachlassgerichtes sowie das dazu gehörige gemeinschaftliche notarielle Testament vom 11.07.1978. Der grobe Inhalt lautet wie folgt:
Die Ehegatten setzen sich gegenseitig zu Alleinerben ein. Der Überlebende soll zu Verfügungen jeder Art unter Lebenden befugt sein.
Nach dem Tode des Überlebenden soll unser beiderseitiger Nachlass an unser gemeinschaftliches Kind Peter fallen.
Die Ehefrau ist vorverstorben und nun ist vor Kurzem auch der Mann verstorben.
Weiterhin wurde ein EP mit einem dazugehörigen privatschriftlichen Testament vom 29.09.2009 des Ehemannes vorgelegt. Inhalt dieses Testamentes lautet:
Hiermit erkläre ich ... meinen Sohn Peter als Alleinerben meines Gesamtbesitzes.
So und nun möchte der Sohn das Grundbuch berichtigen lassen. Brauch ich nun aufgrund des privatschriftliches Testamentes einen Erbschein?? Oder kann ich das Testament als Ergänzung oder Klarstellung zu dem notariellen sehen und verzichte auf den Erbschein??
Viele Grüße und im Voraus ein Danke für die Antworten...