Kleinere Vereine gemäß § 53 VAG

  • Bewilligt wird die Eintragung einer Grundschuld für die Pensionskasse der X. Ein Zusatz wie VVaG, KG, AG, GmbH o. a. ist nicht vorhanden.

    Mit vorgelegt wird die Zulassungsurkunde gem. § 15 VAG, aus der sich ergibt, dass die Pensionskasse für die Angestellten des XY-Werkes die Zulassung nach § 15 VAG hat.

    Damit weiß ich, dass ich einen kleineren Verein eintragen soll, der gemäß § 15 VAG aufgrund der besagten Zulassung rechtsfähig ist, einer Eintragung in irgendein Register nicht bedarf und in seiner Firma auch keinen Zusatz wie VVaG etc. haben muss (§ 53 I VAG verweist nicht auf § 18 II VAG).

    Probleme bereitet mir nur noch, dass sich die Firma laut Zulassungsurkunde von der jetzt zur Eintragung bewilligten Firma unterscheidet. Einerseits habe ich zwar nicht zu überprüfen, ob ein einzutragendes Rechtssubjekt tatsächlich existent und damit rechtsfähig ist, andererseits muss es aber abstrakt rechtsfähig sein. Letzteres kann ich ja aus der Firma hier nicht erkennen.

    Im Moment neige ich dazu, mir den formlosen Nachweis über die Firmenänderung vorlegen zu lassen. Meinungen?

    Juppheidi, juppheida, Erbsen sind zum Zählen da ...

  • Folge Deinen Neigungen.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

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