Alleinerbe erhält Vorausvermächtnis

  • Guten Morgen,

    wahrscheinlich ein problemloser Fall:

    In einem Erbvertrag ordnet der E ein Vorausvermächtnis für die A (Lebensgefährtin) hinsichtlich einer Wohnung an. In einem späteren notariellen Testament wird die A auch als Alleinerbin eingesetzt.

    Nach dem Tod des E überlässt die A nun die Wohnung an ihre Kinder.

    Geht problemlos oder? Voreintragung wegen § 40 GBO nicht erforderlich?

  • Im Erbvertrag wurde nur dieses Vermächtnis angeordnet und daran ändert sich ja nichts. Die nachträgliche Erbeinsetzung im späteren notariellen Testament müsste daher doch möglich sein.

  • Erbvertrag, der keine erbrechtlichen Regelungen enthält ???

    Nur eine Vermächtnisregelung ???

    Hast Du denn einen Erbschein vorliegen?

  • Nein, einen Erbschein hab' ich nicht.

    Aber im Erbvertrag kann man doch nur Vermächtnisse anordnen, § 1941 BGB;
    Eine Erbeinsetzung ist nicht zwingend erforderlich (oder bin ich jetzt ganz neben der Spur)

    Einmal editiert, zuletzt von Maya (1. Juni 2010 um 12:49)

  • Es handelt sich hier nicht um ein Vorausvermächtnis, sondern um ein "normales" Vermächtnis, das nur im nachhinein als Vorausvermächtnis erscheint, weil die Vermächtnisnehmerin (wohl auch die Erbvertragspartei des Erblassers!) nunmehr Alleinerbin ist. In Wahrheit ist das Vermächtnis durch die Alleinerbenstellung gegenstandslos geworden, weil der Alleinerbe nicht zugleich Vermächtnisnehmer sein kann (Ausnahme: § 2110 Abs.2 BGB).

    Im Ergebnis ergibt sich somit kein Problem, weil eine Erbeinsetzung nicht ervetragswidrig sein kann, wenn der betreffende Erbvertrag überhaupt keine Erbeinsetzung enthält.

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