Versagung RSB trotz Befriedigung aller Gläubiger?

  • Guten Morgen,

    Klient im Regelinsolvenzverfahren, Verfahren aufgehoben, sämtliche Gläubiger haben angebotenem Vergleich durch Dritten und vorzeitiger Erteilung der RSB zugestimmt. Dem Einzigen, dem es nicht paßt, ist der TH. Er hat jetzt ausgewählte Gläubiger angeschrieben und auf die Notwendigkeit und Möglichkeit eines Versagungsantrages hingewiesen. Gleichzeitig Bericht an das Gericht geschrieben, wieder auf Versagung hingewiesen wg. angeblich nicht vorgelegter Abrechnungen (liegen dem TH vor), nicht abgeführter pfändbarer Beiträge (stimmt, seit klar war dass Vergleich angenommen wird).
    Rechtspfleger, dem der Antrag auf vorzeitige Erteilung der RSB vorliegt, sagte eben, dass Gläubiger keinen Antrag mehr stellen können, wenn sie Befriedigung bzw. Verzicht erklärt haben, schreibt aber nun alle Gläubiger von Amts wegen an um sie auf die Versagensgründe aufmerksam zu machen. :eek:
    Da der Klient natürlich heute hier auf die Schnelle keinen Anwalt erreicht und ich (Neuling) hier bei uns auch eher nur die Stellung halte, etwas überfordert bin mit dem Sachverhalt und der rechtlichen Einschätzung, bitte ich euch um Kommentare und Hilfestellung.

    Herzliche Grüße und vielen Dank

  • wenn die Gläubiger ihre Ansprüche befriedigt bekommen haben, und sei es vergleichsweise, dann gibt es auch keine Schmälerung der Befriedigungsausicht.

    Haben die Gläubiger im Verfahren den Vergleich angenommen oder im Rahmen der WVP ?

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

  • Hallo,

    in der WVP. Klienten macht es naturgemäß völlig fertig, dass nun augewählte von dem TH angeschrieben wurden, alle nun von der Rechtspflegerin angeschrieben werden und quasi noch einmal von Amts wegen auf den Versagensantrag gehetzt werden.

    Herzliche Grüße

  • Es gibt eine Entscheidung, dass der TH die Gläubiger gar nicht anschreiben darf, wenn Versagungsgründe vorliegen, find sie im Moment leider nicht.

    Aber, wenn die Gläubiger befriedigt sind, dann dürfen die doch gar keine Versagungsanträge mehr stellen.

  • Soweit war ja auch der Rechtspfleger, meinte aber dass er nun trotzdem alle Gläubiger anschreiben und informieren muß. :gruebel:

    Herzliche Grüße

  • Ich keine, ich freu mich aufs Wochenende :D

    Seine Befürchtung ist, dass die Gläubiger vom Vergleich zurücktreten können, aus irgendeinem Grund trotzdem einen Versagensantrag durchbekommen. Du weißt doch wie Gläubiger sind, wenn sie sogar vom Gericht angeschrieben werden, dann wird schon was gehen. Also kann ich ihn beruhigen?
    Ich hab allerdings bisher auch nur Fälle gekannt, in denen Gläubiger mal Akteneinsicht genommen haben und nicht dass sie immer aktuell vom Gericht informiert werden. Kein Wunder wenn ihr dann in Arbeit erstickt.;)

    Herzliche Grüße

  • Die Stellung eines Versagensantrages auf Intiative des IV ist unbeachtlich. Der Verwalter ist zudem ungeeignet im Sinne des § 56 InsO, AG Hamburg, 67c IN 1/02, ZInsO 2004, Heft 23.

    Weshalb die Gläubiger vom Vergleich zurücktreten sollten, ist unklar.

    Woher kommt die Verpflichtung des Insolvenzgerichts, die Gläubiger über eine (vermeintliche) Obliegenheitsverletzung zu unterrichten ? Per trägt hier den das Porto ?

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  • Ich kenne zwar den Wortlaut des gerichtlichen Schreibens nicht, aber es dürfte sich wohl um eine Anhörung entsprechend § 300 I InsO handeln.
    Ob eine solche Anhörung bei einer vorzeitigen RSB notwendig ist, darüber kann man streiten. Ich mache eine solche Anhörung schon, da es nichts schadet und ich außerdem vermeiden will, dass die vorzeitge Erteilung der RSB wegen formaler Gründe angefochten werden kann, falls irgendwann der BGH darauf kommt, dass eine vorzeitige RSB ohne Anhörung unwirksam ist. Außerdem schadet es nicht die Gläubiger zu beteiligen; es könnte ja theoretisch sein, dass dann zurückkommt: Wir haben hier keine Erklärung abgegeben oder was anders gemeint o.ä..
    Insofern würde ich mir genau anschauen, was das Gericht an die Gläubiger rausgegeben hat.
    Anhörung = :daumenrau
    Hinweis auf Versagungsgründe = :daumenrun

  • Ich hab so ein wenig das Gefühl, dass der TH hier persönliche Gründe für das Vorgehen hat. Wäre hier nicht eine Absetzung wegen möglicher Befangenheit oder sowas möglich?

  • Hallo Astaroth,

    Anhörung wäre noch ok, obwohl im Erledigungsschreiben die Zustimmung der Gläubiger zur vorzeitigen RSB-Erteilung mit aufgenommen wurde.

    Nein, eine Mitteilung an die Gläubiger, das der TH einen Nachtrag zu seinem vorherigen Bericht geliefert hat und daraus ersichtlich ist, dass es Tatbestände gibt, die einen Antrag auf Versagung der RSB durch die Gläubiger rechtfertigen würde.

  • das geht ja so richtig durcheinander.... .
    Bisher habe ich bei Abvergleichen darauf bestanden, dass die Gläubiger ihre Forderungen zurücknehmen (oder auch erklären, keine Rechte mehr im Insolvenzverfahren geltend machen). Ja ja, ich weiß, von den Programmmachern wird davon ausgegangen, dass eine Forderungsrücknahme nicht mehr möglich sei, weil die Forderung ja rechtskräftig tituliert sei und so weiter und so weiter.. .
    In den Fällen, in denen mir solche Erklärungen vorliegen, habe ich als Gericht nichts weiter zu tun, als eine RSB zu erteilen (weil die dann contra omnes wirkt).
    Der Inhalt des Vergleichs - der dann zu den entsprechenden verfahrensrechtlichen Erklärungen der Gläubiger führt - geht mich nix an und hat mich auch nicht zu interessieren. Sollte der Schuldner beim Vergleichsabschluss über die Geschäftsgrundlage getäuscht haben, bleibt es dem einzelnen Gläubiger überlassen, rechtlich dagegen vorzugehen. Die par condito gilt da nicht mehr.
    Haben nicht alle Gläubiger entsprechende Erklärungen abgegeben, lehne ich mich zurück; beuge mich vor und bearbeite die nächste Schlussrechnung in einer Unternehmensinsolvenz.

    herrschendes Recht ist das Recht der herrschenden
    Die Philosophen haben die Welt nur unterschiedlich interpretiert, es kommt darauf an, sie zu verändern! (K.M.)
    Ich weiß, dass ich nicht weiß (Sokrates zugeschrieben); jeder der mein Wissen erfolgreich erweitert, verbreitert mein Haftungsrisiko (nicht sokrates, nur ich)
    legalize erdbeereis
    :daumenrau

  • So wie ich diesen Beitrag im Forum SB (war übrigens beim Überfliegen sehr interessant) verstehe, ist das Problem wohl, dass einer der Gläubiger die Zustimmung zum Vergleich noch nicht erteilt hat.



    es ist ja wirklich interessant, wo Du Dich so überall herumtreibst....

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

  • Ich empfehle meinen Schuldnern jenes Forum, um sie von den unseriösen Diskussionsrunden fernzuhalten. Insofern muss ich doch hin und wieder kontrollieren, wer da über mich meckert :D

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