Grundbuchanlegungsverfahren

  • Hallo zusammen,

    Soweit es sich um bislang im Grundbuch nicht gebuchte Flächen handelt, ist ein Grundbuchanlegungsverfahren (§§ 116-125 GBO) notwendig.

    Es handelt sich jedoch, soweit es nicht nach § 3 Abs. 2 GBO buchungsfreie Flächen sind, um ein Verfahren das von Amts wegen betrieben wir.
    Vielmehr kann die Grundbuchanlegung jedoch angeregt werden.

    Gibt es für eine solche Anregung eine Art Formular oder so etwas wo die wichtigsten Daten zumindest einmal abgefragt werden?

    Kann jeder eine solche Anregung stellen?

    Wer zahlt eigentlich die Kosten z.B. für ein mögliches Augebot, Auskunft aus dem Liegenschaftsbuch etc.?

    Vielen Dank

  • siehe unten

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Nach welcher Vorschrift? Das GB ist von Amts wegen anzulegen, sobald -egal wie- bekannt geworden ist, daß für das nicht buchungsfreie Grundstück noch keines angelegt ist.

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  • Ich habe nochmal recherchiert. Konnte aber auch nichts finden. Von daher müsste tatsächlich das Land alles zahlen.

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