Hallo zusammen,
Soweit es sich um bislang im Grundbuch nicht gebuchte Flächen handelt, ist ein Grundbuchanlegungsverfahren (§§ 116-125 GBO) notwendig.
Es handelt sich jedoch, soweit es nicht nach § 3 Abs. 2 GBO buchungsfreie Flächen sind, um ein Verfahren das von Amts wegen betrieben wir.
Vielmehr kann die Grundbuchanlegung jedoch angeregt werden.
Gibt es für eine solche Anregung eine Art Formular oder so etwas wo die wichtigsten Daten zumindest einmal abgefragt werden?
Kann jeder eine solche Anregung stellen?
Wer zahlt eigentlich die Kosten z.B. für ein mögliches Augebot, Auskunft aus dem Liegenschaftsbuch etc.?
Vielen Dank
Grundbuchanlegungsverfahren
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rabbit -
13. Juli 2010 um 13:39
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siehe unten
Hallo zusammen,
Soweit es sich um bislang im Grundbuch nicht gebuchte Flächen handelt, ist ein Grundbuchanlegungsverfahren (§§ 116-125 GBO) notwendig.
Es handelt sich jedoch, soweit es nicht nach § 3 Abs. 2 GBO buchungsfreie Flächen sind, um ein Verfahren das von Amts wegen betrieben wir.
Vielmehr kann die Grundbuchanlegung jedoch angeregt werden.
Gibt es für eine solche Anregung eine Art Formular oder so etwas wo die wichtigsten Daten zumindest einmal abgefragt werden? Kenne keines...
Kann jeder eine solche Anregung stellen? Ja, das GBA muß dann v.A.w. tätig werden.
Wer zahlt eigentlich die Kosten z.B. für ein mögliches Augebot, Auskunft aus dem Liegenschaftsbuch etc.? Das Land...
Vielen Dank -
Wegen der Kosten: müsste das nicht der Eigentümer bezahlen?
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Nach welcher Vorschrift? Das GB ist von Amts wegen anzulegen, sobald -egal wie- bekannt geworden ist, daß für das nicht buchungsfreie Grundstück noch keines angelegt ist.
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Ich habe nochmal recherchiert. Konnte aber auch nichts finden. Von daher müsste tatsächlich das Land alles zahlen.
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Nach meinem alten Vordruckverzeichnis (Anfang der 90´er) soll es für das Anlegungsverfahren mal die Vordrucke GS 35 bis GS 37 gegeben haben. Vielleicht hat die ja noch irgendwer.
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