Nachweis Entgeltlichkeit Verfügung TV - kfw-Darlehen

  • Bei mir verfügt der Testamtentsvollstrecker samt der Erbin aber ohne Vermächtnisnehmer. Es ist somit die Entgeltlichkeit der Verfügung nachzuweisen.
    Bestellt wird eine Grundschuld am Grundstück in Höhe von 300.000 EUR.

    Auf Nachfrage wird der Nachweis der Entgeltlichkeit eingereicht. Es wird die Sicherungszweckerklärung eingereicht samt entsprechenden Unterlagen. Aus diesen ergibt sich ein kfw-Darlehen iHv. 150.000 EUR samt Bankdarlehen in Höhe von 150.000 EUR, welche insgesamt dafür benötigt werden für eine engergieeffiziente Sanierung des Hauses.

    Was meint ihr denn dazu?

  • Abhängig von der Größe des Hauses würde ich mir u. U. noch darlegen lassen, wie der Betrag zustande kommt, für den man in manchen Gegenden bereits einen ziemlich energieeffizienten Neubau bekommt.

    Juppheidi, juppheida, Erbsen sind zum Zählen da ...

  • Hmm...hatte schonmal jemand sowas mit kfW?

    Ich hab mir das jetzt mal nochmal durchgekuckt...hab irgendwie den Eindruck, dass das ganze nur 150.000 EUR kostet und die weiteren 150.000 EUR irgendwie ein Refinanzierungskredit der Bank ist?! Steige aber nicht wirklich durch...

    Die Fläche ist übrigens 261 qm.

  • Das würde mir - zusammen mit #3 - jedenfalls reichen, nähere Darlegungen zu verlangen, welcher Betrag wofür gedacht ist und wie die Kosten etwa zustandekommen. Dass die Darlegungen formlos sind, bedeutet nicht, dass sie lieblos (= Wischiwaschi) sein sollen. Wenn wir das haben, sehen wir weiter. Jetzt stochern wir nur im Nebel herum.

    Juppheidi, juppheida, Erbsen sind zum Zählen da ...

  • Das scheitert meist am Nachweis der Erfüllung. Hier ist derlei nicht einmal behauptet.



    Ein Nachweis der Erfüllung von Vermächtnissen erübrigt sich, wenn keine angeordnet wurden;).
    Also wären zur betreffenden Prüfung zunächst einmal die Nachlassakten beizuziehen (Schöner/Stöber, RN 3439 m.w.N. in Fußn. 48)

    Lieber einen Frosch küssen als eine Kröte schlucken :)

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