Prüfung Betreuungsakten durch Landgericht bei Vermögen über 200.000,00 €

  • Hallo zusammen, vielleicht kann mir ja jmd. die Vorschrift nennen nach welcher das Landgericht Akten von Betreuten, deren Vermögen mehr als 200.000,00 € beträgt, gegenprüft. Hat jmd. so etwas schon einmal erlebt? Wie sieht das Ganze in der Praxis aus, vor allem wann prüft das LG mal? Aus meiner Praxiszeit weiß ich nur, dass die Verfahren in der Verwaltung in eine Liste eingetragen wurden, für die sich - soweit ich mitbekam -nie einer interessiert hat. Vor allem, wer prüft das dort, der BezRev? Vielen Dank schon einmal

  • Die Prüfung erfolgt hier durch den LG-Präsidenten, der die Arbeit natürlich an einen seiner Richter beim LG delegiert hat. Der Bezirksrevisor hat damit nichts zu tun.
    Nach erstmaliger Vorlage werden die Akten dann alle zwei Jahre vom LG über die Verwaltung des Amtsgerichts angefordert. Kann auch sein, dass unsere Verwaltung sich selbst eine Vorlagefrist notiert. Die Akten werden jedenfalls von der Verwaltung angefordert.
    Die Grundlage dürften jeweils RV's der JM's der einzelnen Bundesländer sein.

    Life is short... eat dessert first!

  • Wie schon gesagt die VwV sind in den Ländern unterschiedlich, insbesondere auch die Vermögensgrenze ab der zu prüfen ist. Hier ist die Regelung in der VwV Geschäftsprüfung enthalten - Grenze 150.000 €.

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