Reformbedarf zum vereinfachten Unterhaltsverfahren Minderjähriger

  • Hallo ihr, ich habe heute eine Mitteilung erhalten, dass ich zum Reformbedarf hinsichtlich des vereinfachten Verfahrens zur Feststellung von dem Minderjährigenunterhalt (§§ 249 ff FamFG) eine Stellungnahme abzugeben habe
    hat jemand von euch auch so eine Aufforderung erhalten? wenn ja, könnt ihr mir vlt. kurz euren standpunkt dazu darstellen; bin noch nicht lange in der abteilung und habe leider noch nicht so viele erfahrungen mit dem verfahren gemacht

    Schöne Grüße

  • Ich hab das nicht erhalten.

    Summasummarum könnte ich auch nur empfehlen , das Verfahren - gerade weil es vom Gesetzgeber so einfach gestrickt wurde - wieder abzuschaffen.:strecker

  • In dem Anschreiben des BMJ wird auf ein Eckpunktepapier meines eigenen Bundeslandes verwiesen, welches das BMJ aber nicht beigefügt hatte.

    Daher kann ich mich derzeit nicht weiter dazu äußern.

  • Das BMJ möchte mit seiner Anfrage zunächst nur ganz allgemein klären, ob und ggf. wo die Praxis überhaupt Reformbedarf sieht. Ich habe meine Stellungnahme deshalb auch relativ allgemein gehalten.

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
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  • Ich hab das nicht erhalten.

    Summasummarum könnte ich auch nur empfehlen , das Verfahren - gerade weil es vom Gesetzgeber so einfach gestrickt wurde - wieder abzuschaffen.:strecker



    ....weil dann ein anderer die Arbeit machen muss? Unser JA hat als Beistand in 2009 etwa 150 vereinfachte Verfahren eingeleitet. Knapp 50 wurden im gleichen Zeitraum durch Beurkundung beendet, 4 durch urteil oder Vergleich. Der Rest durch Beschluss oder - nach Auskunfterteilung - durch Erledigterklärung. Hundert Stufenklagen mehr wären weder bei uns noch beim FG leistbar gewesen.

    Für Übergangsfälle nach UVG oder SGB II befürworte ich allerdings ganz entschieden die Abschaffung.
    siehe unter https://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php…nung#post331005

    Einmal editiert, zuletzt von Moosi (26. Juli 2010 um 16:57) aus folgendem Grund: gelinkt

  • Fürchterlich ist doch dieses Einwendungsformular. Für den Unterhaltsschuldner, der es ausfüllen muss, für das Gericht, das prüfen muss, ob alle Angaben und Belege da sind... Bei uns werden die Formulare oft zurückgeschickt, damit der Antragsgegner dies und jenes noch ergänzt. Ich finde, der Antragsgegner ist durch diese Formulare klar im Nachteil. Irgendwie muss ich immer an eine Steuererklärung denken, wenn ich eins in die Hand bekomme.


    _________________________________________________________________________________



    Alles hat einmal ein Ende.

    Sogar der Montag! :S

  • Ich finde auch das Einwendungsformular ganz schrecklich. Da hat man schon als Gericht Probleme...wie soll das erst dem juristsischen Laien gehen?

    Ansonsten habe ich heute auch die Aufforderung bekommen...und denke, ich werde es auch erstmal nur ganz allgemein halten. So richtig weiß ich nämlich nicht, was genau man reformieren könnte...im Zweifel wirds nur komplizierter (siehe FamFG) :cool:

  • ...Ich finde, der Antragsgegner ist durch diese Formulare klar im Nachteil. Irgendwie muss ich immer an eine Steuererklärung denken, wenn ich eins in die Hand bekomme.



    Das unterscheidet Dich von den Unterhaltspflichtigen, die freiwillig nicht Auskunft erteilen und beurkunden lassen: Die gehen schon von Anfang an mit Unterhalt wie mit der Steuererklärung um.

  • @ moosi: kannst du mir das vielleicht noch kurz erklären, warum du der meinung bist, dass du für Übergangsfälle nach UVG oder SGB II ganz entschieden die Abschaffung befürwortet; hab zwar schon auf den link geschaut, aber die ganze sache is mir net ganz klar:gruebel:

    vielleicht könnt ihr anderen mir aber auch helfen?

  • Nach dem Ende der Leistung kann das Kind nur unter erschwerten Bedingungen an einen Titel kommen. Das führt zur Dauergewährung von UVG - 72 Monate sind schnell vorbei.

    Und das erklärt übrigens auch, wieso einige Jugendämter eine sehr hohe Rückholquote beim UVG haben und andere eine niedrige.

    Noch schlimmer ist es bei den Argen: Die sind nicht in der Lage, die erforderlichen Verzichtserklärungen für den laufenden Titel abzugeben.

  • ich möchte das Thema mal hochholen, denn ich habe ebenfalls diese Papiere zur Stellungnahme vorliegen.
    Reformbedarf sehe ich ebenfalls und würde begrüßen, wenn das vV für minderjährige Kinder wie ein Mahnverfahren durchgezogen würde. Am Liebsten wäre mir die völlige Abschaffung des vV.
    Aber ich halte die beabsichtigte Erweiterung dieses Mahn/ Unterhaltsverfahrens auf Trennungsunterhalt,nachehelichen Unterhalt,sonstigen Verwandtenunterhalt.... für arg bedenklich.

    Das könnte zu einer Flut von Anträgen führen, nix wird geprüft, weder Höhe noch Anspruch und zuständig wäre ICH :eek: ,der Rechtspfleger !!!
    Man bedenke, dass derzeit für Unterhaltssachen Anwaltzwang herrscht... Auch die vorgesehene maschinelle Bearbeitung würde nicht viel weiterhelfen weil in Unterhaltssachen so gut wie immer VKH beantragt wird und dann eine " individuelle Vorprüfung" nötig ist.

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