Anwärterbezüge im Studium in Hessen

  • Hallo liebe Mitstudierende!

    Bin ab 1.9.2010 in Frankfurt am Main und studiere fleißig Rechtspflege. Habe auch schon meine Zulassung erhalten. Leider steht in dem Schreiben alles drin, bis auf eine klare Aufschlüsselung der Anwärterbezüge. Ich weiß zwar, dass ich nach dem BBesG §§59-66 Bezüge erhalte, weiß aber nicht, wie hoch diese sein werden. Auf der Homepage des OLG Frankfurt habe ich gelesen, dass der Grundbetrag bei knapp 963€ liegt, plus 5 % Sonderzahlung. Stimmt das?? Und erhalte ich, wie es dort stet, mein Kindergeld weiter???

    Kann mir jemand weiterhelfen??

    Dankeschön schon einmal im Voraus!!!

  • In dem Merkblatt steht doch unter D) ein Rechenbeispiel für die Anwärterbezüge...

    Das mit dem Kindergeld dürfte dort so gemeint sein, dass Du Kindergeld für Deine Kinder bekommst, wenn Du welche haben solltest.

    Die Frage, ob Deine Eltern für Dich Kindergeld erhalten, dürfte bei der Höhe der Bezüge zu verneinen sein, da Du über der Einkommensgrenze liegst. Da müsstest Du schon hohe Werbungskosten geltend machen können, um unter die Einkommensgrenze zu gelangen.

  • Ja, brutto bekommst Du rund 1.000 € im Monat.
    Du musst davon allerdings noch die Steuern (Lohnsteuer, ggf. Kirchensteuer) und die Kosten für die private Krankenversicherung abziehen.

  • kindergeld bekommst du übrigens im 1. jahr durchaus noch, also für das jahr 2010 jedenfalls, denn du bekommst knapp unter 1000€, weshalb du dieses jahr noch unter der magischen grenze von 4000€ bleibst ;)

    ansonsten ist die private krankenversicherung nicht für alle billiger als eine freiwillige gesetzliche versicherung, ich bitte daher um nicht um verallgemeinerung 15. Meridian :)

  • hm... also privat versichert bin ich schon, da weiß ich ja was ab geht... aber wie viel ist denn lohnsteuer?

    danke für den tipp mit dem kindergeld...

  • Lohnsteuer ist net viel, du verdienst ja "nix"!
    Wir hatten so ca. 960 € raus, abzüglich Krankenversicherung von ca. 60 € und wenn du keine eigene Wohnung hast musst du für das Zimmer in RoF noch so um die 90 € im Monat zahlen, Vollpension!

    Kindergeld kannst du weiter beantragen, wenn du genug Werbungskosten hast um unter die Grenze von ungefähr 7.500 € Jahresgehalt zu kommen (genauen Betrag weis ich grad net), also Fahrtkosten, Lehrmaterial usw. nachweisen kannst. Also schön die Belege aufbewahren!
    Ich habe nach 2 Jahren das Kindergeld rückwirkend beantragt und habe dann das komplete Kindergeld für 2007 und 2008 erstattet bekommen! Lohnt sich schon! 2009 das gleiche! Musst halt nur die Werbungskosten nachweisen können!
    Es geht wohl auch, dass man das Kindergeld sofort monatlich weiterbezieht, ich weiß aber nicht wie die das dann nachprüfen!

    Wünsche viel Spaß in Rotenburg, ist alles halb so wild!

  • Also, ich bin auch ab dem 01.09.2010 beim AG Frankfurt...

    Bei mir ist noch nicht sicher ob ich Kindergeld bekomme, da ich dieses Jahr schon Vollzeit als Justizfachangestellte gearbeitet habe. Daher komme ich natürlich über die Jahresgrenze von 8004,00 Euro. Aber mal schaun wie die Kindergeldkasse dies sieht.

    :confused:

  • Möchtest du das Kindergeld sofort monatlich weiterbeziehen, musst du eine Prognose für das laufende Jahr abgeben (voraussichtliche Einnahmen und Ausgaben/Werbungskosten). Sieht wie der ganz normale Antrag aus.
    Nach Ablauf des Jahres musst das ganze dann nochmal ausfüllen und Belege beifügen.
    So war das zumindest damals bei mir. Da solltest du aber bei der für die zuständigen Familienkasse mal nachfragen.

    Solltest du voraussichtlich keine sehr hohen Werbungskosten haben, würde ich dir empfehlen, das Kindergeld nachträglich zu beantragen. So gehst du nicht das Risiko ein, dass du zurückzahlen musst.

  • und wenn man in rof ist, hat man riesige werbekosten:

    heimfahrten, wohnungskosten dort, schönfelder etc... und das wird wirklich viel.

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