Hallo liebe Mitstudierende!
Bin ab 1.9.2010 in Frankfurt am Main und studiere fleißig Rechtspflege. Habe auch schon meine Zulassung erhalten. Leider steht in dem Schreiben alles drin, bis auf eine klare Aufschlüsselung der Anwärterbezüge. Ich weiß zwar, dass ich nach dem BBesG §§59-66 Bezüge erhalte, weiß aber nicht, wie hoch diese sein werden. Auf der Homepage des OLG Frankfurt habe ich gelesen, dass der Grundbetrag bei knapp 963€ liegt, plus 5 % Sonderzahlung. Stimmt das?? Und erhalte ich, wie es dort stet, mein Kindergeld weiter???
Kann mir jemand weiterhelfen??
Dankeschön schon einmal im Voraus!!!