Zwangsversteigerungsvermerk Eigentümerzustimmung

  • Hallo zusammen!

    Mir liegt ein Antrag auf Eintragung einer Teilabtretung in Abt. III vor. Bei dem abzutretenden Recht ist eine Abtretungsbeschränkung eingetragen (Abtretung nur mit Zustimmung des Eigentümers). Da die Eigentümerzustimmung fehlte habe ich beanstandet. Die Frist nach § 18 GBO läuft noch.
    Jetzt geht Ersuchen der K-Abteilung auf Eintragung des Versteigerungsvermerks ein.
    Ohne das Erfordernis der Eigentümerzustimmung hätte ich kein Problem damit, den Versteigerungsvermerk einzutragen obwohl der andere Antrag noch läuft. Wegen der erforderlichen Eigentümerzustimmung bin ich mir aber unsicher.
    M.E. ist das Recht des Eigentümers zur Zustimmung zur Abtretung von der Beschlagnahme aber nicht umfasst, weshalb zwischen den beiden Anträgen keine Kollision besteht. Ich würde daher den Versteigerungsvermerk eintagen.
    Sieht das jemand anders?

    Komplizierte Probleme heißen komplizierte Probleme, weil es keine einfachen Lösungen für sie gibt, sonst hießen sie einfache Probleme.

    - Frank Nägele, KStA v. 25.3.17 -

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