Brauche ich bei der Begründung eines Eigentümererbbaurechts eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes.
Schöner/Stöber, Rdnr. 1794a sagt zum Eigentümererbbaurecht/UB nichts. Laut des Notars liegt kein grunderwerbssteuerrechtlicher Vorgang vor.
Der Notar hat mich sicherhaltshalber gefragt, um nicht unvollständige Unterlagen einzureichen.
Begründung Eigentümererbbaurecht UB?
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Leonie17 -
27. September 2010 um 11:41
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Meines Wissens nicht.
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Bestellung des Erbbaurechts erfolgt hier durch einseitige Erklärung des Eigentümers. Dies stellt keinen grunderwerbsteuerpflichtigen Erwerbsvorgang im Sinne von § 1 Abs. 1 GrEStG dar.
(vgl. v.Oefele/Winkler, Handbuch des Erbbaurechts, 4. Aufl. Rnd-Nr. 10.39) -
s. a. Ingenstau, 8. Auflage, Anhang I RN 30, FA Bergheim, MittRheinNotK 1984, 131 =
Steuerliche UB ist bei Begründung eines Eigentümererbbaurechts nicht erforderlich;
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