Begründung Eigentümererbbaurecht UB?

  • Brauche ich bei der Begründung eines Eigentümererbbaurechts eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes.

    Schöner/Stöber, Rdnr. 1794a sagt zum Eigentümererbbaurecht/UB nichts. Laut des Notars liegt kein grunderwerbssteuerrechtlicher Vorgang vor.

    Der Notar hat mich sicherhaltshalber gefragt, um nicht unvollständige Unterlagen einzureichen.

  • Bestellung des Erbbaurechts erfolgt hier durch einseitige Erklärung des Eigentümers. Dies stellt keinen grunderwerbsteuerpflichtigen Erwerbsvorgang im Sinne von § 1 Abs. 1 GrEStG dar.
    (vgl. v.Oefele/Winkler, Handbuch des Erbbaurechts, 4. Aufl. Rnd-Nr. 10.39)

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