Hatte schon mal jemand einen holländischen oder allgemein ausländischen Titel als Vollstreckungsgrundlage?
Mir liegt eine Kopie des Titels ohne Übersetzung vor. Ferner eine Bestätigung als europäischer Vollstreckungstitel von dem holländischen Gericht, sowie eine Bescheinigung über die Zustellung bzw. Nichtzustellung von Schriftstücken von unserer Verwaltung (Geschäftsleiter). Die Unterlagen liegen sämtlich (außer die Bestätigung bzgl. der Zustellung, die mir im Original vorliegt) nur in einfacher Kopie vor. Aus der Bescheinigung über die Zustellung kann ich aber leider nicht erkennen, dass auch der besagte Titel zugestellt wurde.
Nun zu meine Fragen:
- Brauche ich eine Übersetzung durch einen vereidigten Dollmetscher zu dem Titel?
- Genügt mir die Bescheinigung durch das holländische Gericht? Eigentlich habe ich die Vorschriften so verstanden, dass bei einem streitigen Verfahren nur unser Landgericht eine entsprechende Vollstreckungsbescheinigung erteilen kann.
- Ist unsere Verwaltung für die Bestätigung der Zustellung zuständig und hätte die Bestätigung nicht zumindest mit einer Ausfertigung der Urteils verbunden werden müssen?
- Benötige ich die Ausfertigung der eingereichten Unterlagen?
- Habe ich noch etwas zu beachten!?
Ich wäre für Hilfe sehr dankbar!
Zwangshypothek bei holländischem Titel
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Franzi1808 -
11. Oktober 2010 um 14:20
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Sorry, NULL Ahnung! Aber hast Du schon mal ins Unterforum "Auslandssachen" geguckt? Vielleicht gibt es dort Hilfen bzw. Denkanstöße.
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Schau mal hier in Artikel 20; vielleicht hilft das weiter.
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Da hilft evtl. die Verordnung (EG) Nr. 805/2004 weiter, s. u. http://eur-lex.europa.eu.
Ich sehe gerade, Misery hat direkt darauf verlinkt. -
Stellt sich die Frage, ob das Wort "Ausfertigung" bei der EU den selben Inhalt hat wie im deutschen Verfahrensrecht.
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Ich wollte mich noch schnell für die Hilfe bedanken! Der Link hat mir sehr weitergeholfen!
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