Guten Tag erst einmal! Habe mich gerade registriert, war zuvor immer mal wieder ein passiver (und begeisterter) Gast-Leser und möchte nun auch mal aktiver am Foren-Geschehen mitwirken. Ich bin als Sachbearbeiter bei einem Insolvenzverwalter/Trauhänder-Büro tätig und da stellt sich immer mal wieder die folgende Frage:
Bei der Berechnung der abzuführenden pfändbaren EK-Anteile kommt es immer wieder vor, dass über längere Zeiträume seitens des Arbeitgebers falsch abgeführt wird. Z.B. weil er unterhaltsberechtigte Personen berücksichtigt, die gar nicht zu berücksichtigen sind (z.B. Ehegatte mit eigenem Einkommen). Wenn das dann auffällt, sind mitunter schon viele Monate ins Land gegangen und man muss beim Schuldner teilweise tausende von Euro nachfordern, die der natürlich oft nicht bezahlen kann. Und nun meine Frage:
Wenn man eine Ratenzahlung mit ihm vereinbart, diese sich aber so lange hinzieht, dass inzwischen die Abtretungserklärung abläuft - was passiert dann? Die Restschuldbefreiung kriegt er ja, können dann anschließend noch weitere Raten eingezogen werden?
Weiß da jemand einen Rat?
vielen Dank schon mal und viele Grüße