Konkurrenz Eigentumsumschreibung, Zwangssicherungshypothek

  • Hallo,

    in einer Vertretungsakte wurde bzgl. einer Eigentumsumschreibung ein Kostenvorschuß angefordert. Dieser wurde bislang nicht gezahlt, da sie die Beteiligten über den Wert streiten.
    Zwischenzeitlich ist ein Antrag auf Eintragung einer Zwangssicherungshypothek bzgl. dem Veräußerer eingegangen.
    Wie geht Ihr in diesen Fällen vor? Laßt ihr den Antrag auf Eintragung der Zwangshpothek liegen und verkürzt die Frist zur Zahlung des Vorschusses? Im Falle der Eigentumsumschreibung ist der Antrag auf Eintragung der Zwangshypothek zurückzuweisen.

  • Ich würde die Zwangshypothek zunächst liegen lassen und bei Fristablauf den ersten Antrag sofort zurückweisen, wenn der Vorschuss nicht gezahlt wurde.

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • Hallo,

    in einer Vertretungsakte wurde bzgl. einer Eigentumsumschreibung ein Kostenvorschuß angefordert. Dieser wurde bislang nicht gezahlt, da sie die Beteiligten über den Wert streiten.
    Zwischenzeitlich ist ein Antrag auf Eintragung einer Zwangssicherungshypothek bzgl. dem Veräußerer eingegangen.
    Wie geht Ihr in diesen Fällen vor? Laßt ihr den Antrag auf Eintragung der Zwangshpothek liegen und verkürzt die Frist zur Zahlung des Vorschusses? Im Falle der Eigentumsumschreibung ist der Antrag auf Eintragung der Zwangshypothek zurückzuweisen.




    Wie lange vertrittst Du denn? :eek: Wenn ich Kosten per Vorschuss erhebe, mache ich eine Wochenfrist.

    Aber egal:

    Frist läuft, also bleibt die ZwaSi liegen, bis die Frist abgelaufen ist. Frist verkürzen geht nicht.

  • sehe ich genau so, Frist verkürzen ist nich statthaft!
    Also soweit vollzugsreif, Antrag auf EU zurückweisen und dann Zwasi (gegen Nocheigt.) eintragen.

  • Hilf mir bitte noch mal auf die Sprünge.
    Was mache ich, wenn ich die Zwangssicherungshypothek eingetragen wird im Rang nach der Vormerkung gemäß §18 II GBO und der Vorschuß wird gezahlt. Wäre die Zwasi mit Eigentumsumschreibung dann zu löschen?

  • Habe Lösung gefunden. In der Tat wäre die ZwaSI dann von Amts wegen zu löschen (Schöner/Stöber GBA 14.Auflage Randnummer 457ff). Ist heute ein stressiger Tag. Auf jeden Fall vielen Dank!!:)

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!