Hallo, ich bräuchte Hilfe bei einer Frage:
und zwar habe ich ein Urteil, in dem sehr unglücklich eine Gesamtstrafe gebildet wurde.
Zunächst die Daten bzgl. der Vorstrafen:
10.05.10: Amtsgericht
Tat: 13.01.10
60 TS à 15 €
+ Sperre FE bis 09.06.11
21.06.10: Amtsgericht
Tat: 01.12.09
100 TS à 20 €
+ Sperre FE bis 28.06.11
Einziehung
einbezogen wurde die Entscheidung vom 10.05.10
Das Urteil, das ich zu vollstrecken habe, vom 19.10.10 (Taten: 07.05.10):
"der Angeklagte wird wg. Fahrens ohne FE in 2 Fällen unter Einbeziehung der im Urteil vom 10.05.10 verhängten Geldstrafe zu einer Gesamtgeldstrafe von 100 TS à 10 € und wegen der Taten aus dem Urteil vom 21.06.10, dessen Gesamtstrafe wegfällt, zu einer Gesamtgeldstrafe von 60 TS à 10 € verurteilt. + Sperre FE 12 Monate."
edit:
nach Überlegen - die Aufrechterhaltung der Einziehung war nicht erforderlich, da sie nmit Rechtskraft des Urteils vom 21.06. wirksam war, richtig?
nachträgliche Gesamtstrafe: Aufrechterhaltung der Einziehung vergessen
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Richtig! 1 Jahr Sperre ab RK des neuen Urteils.
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ich muss noch dazu sagen, dass die obige Einziehung wahrscheinlich einen PKW betrifft; ich hab das andere Urteil diesbezüglich noch nicht gesehen (die Akte ist auch derzeit versandt), da es aber auch an der hiesigen StA vollstreckt wird, sehe bei dem Verfahren im System eine Frist, bei der vermerkt ist "PKW verwertet?" - aber da gilt das gleiche?
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Wenn er verwertet ist, dann ist es OK. Ansonsten (PKW noch nicht beschlagnahmt) würde die Einziehung wegfallen.
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Danke.
Und die Einziehung wäre dann komplett weg, also ich kann das dann auch bei der (weiteren) nachträglichlichen Gesamtstrafenprüfung nicht mehr retten, oder? -
Doch, bei einer neuen Gesamtstrafenbildung wäre das reparabel. Die Gesamtstrafe wird aus den Einzelstrafen der Ursprungsverurteilungen unter Auflösung alter Gesamtstrafen gebildet.
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Okay, vielen Dank.
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