Insolvenz d. Schuldners in England

  • Hallo an alle ZV-Spezis... brauche mal dringend Hilfe für meine Kollegin....
    Morgen ist Versteigerungstermin und der Schuldner hat gerade mitgeteilt, dass in England über sein Vermögen seit dem 18.11. das Insolvenzverfahren anhängig ist... Schuldner lebt auch z.Z. in England.... Antrag auf Terminsaufhebung wurde mit der Begründung gestellt, dass es nach englischem Recht der Beschlagnahme unterliegt und dieses dem Versteigerungsverfahren vorgeht...:eek:
    eine ominöse Email (auf englisch und ohne Übersetzung) ist gestern vom angeblichen Insolvenzverwalter eingegangen.... hat jemand Erfahrung mit ausländischen INSO-Verfahren?? Meine Kollegin will den Termin morgen abhalten, steht dem etwas entgegen? Danke schon mal im Voraus.

  • habe gerade mit Erschrecken festgestellt, dass es sich um 2 Grundstücke handelt und bei einem GST wird aus einer persönlichen Forderung betrieben... Tja und nun ....:oops:
    Bzgl. der dinglichen Forderung --lehne ich den Einstellungsantrag ab..

  • Der persönliche Gläubiger hat doch durch die Beschlagnahme des Grundstücks (z.B. mit Zustellung des zu seinen Gunsten ergangenen Anordnungs- oder Beitrittsbeschlusses) ein Absonderungsrecht am Grundstück erhalten, so dass auch für ihn § 351 InsO einschlägig sein könnte.

    Die Insoeröffnung in GB soll doch erst vor drei Wochen erfolgt sein und kann daher auch dem persönlich Betreibenden, der außerhalb der Rückschlagsperre die Beschlagnahme erwirkt hat, nicht mehr dessen Rechte nehmen.

  • Zumindest nach deutschem Recht dürfte der persönliche Gläubiger absonderungsberechtigt sein. Näheres: Stöber, Rdnr. 23.4 zu § 15.

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