Ergibt ja auch durchaus Sinn.
PKH-Partei verkauft Hausgrundstück
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andi25 -
28. Januar 2011 um 07:29
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Bei dem Rspr.-Zitat handelt es sich zwar um "mein" OLG, jedoch ist mir eine derartige Formulierung auch nie untergekommen. Ich werte das aber auch als eine Art "Sonderfall", da in absehbarer Zeit nicht unerheblicher Vermögenszufluss zu erwarten und sodann eine Einmal-Zahlung zu leisten ist. Insoweit schließe ich mich dem Vorbeitrag an. Der Zahlungspflichtige weiß ad hoc Bescheid und kann sich nicht herausreden, wenn das Vermögen anderweitig verbraucht wird.
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Also aus ForumStar kenne ich das so, dass bei der Anordnung einer Einmalzahlung auch immer angeordnet wird, bis wann die Zahlung zu erfolgen hat.
Oder arbeitet ihr mit einem anderen Programm?
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Ich habe nie mit Forumstar gearbeitet. Eine Fristsetzung für die Einmalzahlung kann aber erst dann Sinn machen, wenn der Zeitpunkt der Fälligkeit gegeben ist. Wenn aber 1 Jahr Aufschub gewährt wird, halte ich es für eher sinnfrei, schon jetzt etwas zur Zahlung zu veranlassen. Alles Wesentliche ergibt sich ja aus dem Beschluss.
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