Sachstandsanfrage nach Spanien

  • Hallo,
    ich habe vor gut einem Jahr ein Beweisaufnahmeersuchen nach Spanien geschickt. Empfangsbestätigung ging im März 2010 ein. Seitdem kam nichts mehr.
    Jetzt legt mir der Richter die Sache vor, ich soll eine Sachstandsanfrage nach Spanien veranlassen.
    Gibt es dazu ein Formular oder kann ich das frei formulieren (und dann übersetzen lassen) ?
    Hat jemand dazu schon Erfahrungen gesammelt ?

  • Ich musste schon mehrere Sachstandsanfragen machen, allerdings nicht nach Spanien.

    Ich habe die Sachstandsanfragen immer frei formuliert und dann übersetzen lassen.

    Eine Sache musste ich übers LG laufen lassen und die haben nicht gemeckert. :)

  • Der Rechtshilfeverkehr mit Spanien gestaltet sich früher schon mal recht schwierig.
    Mit längeren Erledigungszeiten musste gerechnet werden.
    Ob diese heute auch noch so ist, ist mir nicht bekannt.

  • Erfahrungsgemäß werden die Zustellungsersuchen und Beweisaufnahmeersuchen in Spanien nicht so zügig erledigt.

    M. E. ändert daran auch ein Erinnerungsschreiben nichts.

    Beim hiesigen Gericht wurden u. a. die Beweisaufnahmeersuchen erst nach 15 Monaten erledigt (= Eingang der Erledigungsstücke).

    Falls der zuständige Richter auf eine Erinnerung bestehen sollte, ist diese selbstverständlich zu fertigen und abzusenden.

    PS:
    Bzgl. Spanien bin ich froh, dass wenigstens die Ersuchen erledigt werden - wenn auch verspätet.
    Vor Inkrafttreten der EU-Verordnungen wurden die Zustellungsersuchen in Spanien in der Regel nicht erledigt.

    Ich würde daher an Stelle des zuständigen Richters eher eine neue Frist notieren und hoffen, dass die Erledigungsstücke spätestens in ca. 4 Monaten bei Gericht eingehen.

  • Ich habe mit Spanien auch keine guten Erfahrungen gemacht: Die Sachen die ich zustellen wollte, kamen nie zurück.

    Auslandseinschreiben aus Malle kamen hingegen relativ zügig (ca. 2 Monate) zurück.

  • Es gibt dafür kein Formular. Es genügt ein ganz normales Schreiben nebst Übersetzung. Ich würde allerdings empfehlen, eine Kopie des Ersuchen (die spanische Übersetzung, ohne Anlagen) zur dortigen Zuordnung mitzuschicken. Eine Sachstandsanfrage alle 3 Monate wiederholen! Parallel dazu würde ich empfehlen, über den kurzen Dienstweg, mittels der Bundeskontaktstelle beim Bundesamt für Justiz auf eine schnellere Erledigung hinzuwirken.

    p.s. Bei Frankreich sind längere Erledigungszeiten ebenfalls nicht untypisch.

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