Hi,
wir haben in einem IN-Verfahren ein Grundstück freihändig verkauft. Bis dahin betrieb ein Grundpfandgläubiger die Zwangsverwaltung.
Nun wurde das ZV-Verfahren kurz vor der Eigentumsübertragung aufgehoben. Der Zwangsverwalter hat nun noch ein Guthaben auf seinem Anderkonto und fragt, wer es haben möchte.
Da sag ich natürlich auch erst einmal 'ich', andererseits ist mir schon klar, dass die Erlöse aus der ZV dem betreibenden Grundpfandgläubiger zustehen.
Also: Wie läuft das am Ende eines ZV-Verfahrens, bekommt der Grundpfandgläubiger im Rahmen einer Endabrechnung alles, was beim Zwangsverwalter auf dem Konto liegt oder muss man da differenzieren?
Grüße!