Befreiung RL-Pflicht bei Bruder eines vermögenden Betreuten

  • Im geschilderten Spezialfall könnte ja auch die VS aufgehoben werden. Schade, dass man als RPfl in solchen Fällen nicht selbst entscheiden kann. Auch ich verzichte teilweise auf detaillierte Abrechnungen - wenn Betreuer und Betroffener einen gemeinsamen Haushalt führen - wenn der Betreuer glaubhaft versichert, für den Betroffenen einzukaufen, gebe ich eine bestimmte Summe für kleinere Einkäufe frei (50 Euro bis 200 Euro, je nachdem) Dass der Betreute "von Sozialleistungen" lebt, ist kein Argument. Von Sozialleistungen leben 80 % meiner Betreuten. Jeden Monat gehen 700, 800 Euro übers Konto, manchmal gibt's noch Sparbücher oder Verwahrgeld, da könnte ein betrügerischer Betreuer jede Menge Unfug treiben.

    Kommt nun etwas darauf an, wass du unter Sozialleistungen verstehst. Die Grundsicherung, die viele Betreute beziehen, ist wesentlich niedriger als der von dir genannten Betrag bzw. enthält diese auch die wohl unproblematisch nachzuvollziehenden Wohnkosten. Und Buchungen auf Sparbüchern lassen sich zum einen auch im Rahmen des Berichtes nachvollziehen und ggf. hinterfragen, zum anderen muss der RL-pflichtige Betreuer dieses ohnehin versperren lassen.

  • Sobald Du die Wohnkosten oder die Buchungen auf dem Sparkonto "nachvollziehst", ist das eine Prüfung der Abrechnung.

    Hier ist leider auch mal ein Fall bekannt geworden, in dem Betreuer das Taschengeld des Betroffenen veruntreut hat. Wenn sich die Veruntreuung über längere Zeit hinzieht, kommt auch bei 100 Euro im Monat eine größere Summe zusammen.

    Sparkonten gebe ich in den in § 1817 BGB beschriebenen Regelfällen frei. Und selbst wenn es nicht freigegeben ist, sollte ich zu einer Entnahme prüfen, ob das Geld wirklich in voller Höhe für den Betroffenen verwendet wurde.

    Anders bei Führung eines gemeinsamen Haushaltes. Hier wird gemeinsam gewirtschaftet, eine Trennung der Gelder (meine Salami, Deine Salami) ist nicht möglich.

    * Was schert´s die Eiche, wenn das Schwein sich an ihr reibt! *

  • Sobald Du die Wohnkosten oder die Buchungen auf dem Sparkonto "nachvollziehst", ist das eine Prüfung der Abrechnung.


    Nein, das machen wir auch bei befreiten Betreuern im Rahmen des Jahresberichtes, d. h. nach der Verwendung größerer vom Sparbuch abgehobener Beträge fragen bzw. allgemein anhand der im Bericht vermerkten Einnahmen und Ausgaben einschätzen, ob die Vermögensentwicklung nachvollziehbar ist.

    Eine Rechnungslegung liegt in diesen Fällen aufgrund der Befreiuung natürlich nicht vor.


  • Nein, das machen wir auch bei befreiten Betreuern im Rahmen des Jahresberichtes, d. h. nach der Verwendung größerer vom Sparbuch abgehobener Beträge fragen bzw. allgemein anhand der im Bericht vermerkten Einnahmen und Ausgaben einschätzen, ob die Vermögensentwicklung nachvollziehbar ist.


    Richtig.
    Bei größeren Vermögensabflüssen bei befreiten Betreuern im Verhältnis zum Vorjahr frage ich ebenfalls nach.


  • Dass gehört bei mir zur Rubrik "Lebenserfahrung" oder auch zum gesunden Menschenverstand, wo man denn eine ( monatliche ) Ausgabengrenze für Lebensunterhalt ziehen will..
    Oft genug korrespondiert diese Ausgabengrenze mit der Grenze, die das monatliche Einkommen setzt.:cool:

    Nun, das ganze Thema driftet schon etwas ab, es ging um nachträgliche Rechnungslegungen, ich möchte aber noch folgendes anmerken:

    Lebenserfahrung ist relativ :P , während der eine 10.000,00 € Ausgaben für Lebensmittel im Jahr für normal hält und diese auch ausgibt, benötigt ein anderer nur 5.000,00 € (die Zahlen sind jetzt nicht aus der Luft gegriffen, waren zwei Fälle von mir). Um diesen Bedarf zu beurteilen muss man die Lebensverhältnisse der Betroffenen kennen. Vom Schreibtisch aus lässt sich so etwas schwer beurteilen, zumindest sehe ich mich dazu nicht in der Lage. Deswegen der Ergänzungsbetreuer vor Ort.

    In den allermeisten Fällen bekommen wir von derartigen Problemen ja nur etwas mit, wenn die Betreuer uns dazu etwas mitteilen. Ein (zumindest in meinem Bezirk) typischer Anruf oder Nachfrage eines Betreuers, wieviel € er denn monatlich so entnehmen dürfe, beantworte ich daher nicht mit einer konkreten Zahl. Wie denn auch, ich bin ja nicht Vertragspartner. Ich könnte ihm allerhöchstens mitteilen, bei welchen Barentnahmen ich in einer Rechnungslegung keine Rückfragen stelle. Da dieser Betrag bei mir 0 € beträgt (ich möchte in einer Rechnungslegung schon ganz gern erfahren, wofür das liebe Geld so ausgegeben wurde), kommt nur noch der Hinweis auf den Pflegevertrag.

    Soweit von Richterseite eine Notwendigkeit nicht gesehen wird, mag er das in der Akte festhalten und so den Betreuern mitteilen. Dann wird eben eine Barkasse geführt.

    Da die Grenze von 1.000,00 € schon angesprochen wurde: In sämtlichen Verfahren mit Ergänzungsbetreuern, in denen Pflegeverträge geschlossen wurde, wurden bisher mindestens 400,00 € und höchstens 800,00 € als monatlicher Betrag vereinbart.

  • Dass gehört bei mir zur Rubrik "Lebenserfahrung" oder auch zum gesunden Menschenverstand, wo man denn eine ( monatliche ) Ausgabengrenze für Lebensunterhalt ziehen will.. Oft genug korrespondiert diese Ausgabengrenze mit der Grenze, die das monatliche Einkommen setzt.:cool:

    Nun, das ganze Thema driftet schon etwas ab, es ging um nachträgliche Rechnungslegungen, ich möchte aber noch folgendes anmerken: Lebenserfahrung ist relativ :P , während der eine 10.000,00 € Ausgaben für Lebensmittel im Jahr für normal hält und diese auch ausgibt, benötigt ein anderer nur 5.000,00 € (die Zahlen sind jetzt nicht aus der Luft gegriffen, waren zwei Fälle von mir). Um diesen Bedarf zu beurteilen muss man die Lebensverhältnisse der Betroffenen kennen. Vom Schreibtisch aus lässt sich so etwas schwer beurteilen, zumindest sehe ich mich dazu nicht in der Lage. Deswegen der Ergänzungsbetreuer vor Ort. In den allermeisten Fällen bekommen wir von derartigen Problemen ja nur etwas mit, wenn die Betreuer uns dazu etwas mitteilen. Ein (zumindest in meinem Bezirk) typischer Anruf oder Nachfrage eines Betreuers, wieviel € er denn monatlich so entnehmen dürfe, beantworte ich daher nicht mit einer konkreten Zahl. Wie denn auch, ich bin ja nicht Vertragspartner. Ich könnte ihm allerhöchstens mitteilen, bei welchen Barentnahmen ich in einer Rechnungslegung keine Rückfragen stelle. Da dieser Betrag bei mir 0 € beträgt (ich möchte in einer Rechnungslegung schon ganz gern erfahren, wofür das liebe Geld so ausgegeben wurde), kommt nur noch der Hinweis auf den Pflegevertrag. Soweit von Richterseite eine Notwendigkeit nicht gesehen wird, mag er das in der Akte festhalten und so den Betreuern mitteilen. Dann wird eben eine Barkasse geführt.


    Und der mit dem Betreuten im Haushalt lebende Betreuer muss dann für diesen die Lebensmittel separat einkaufen und zubereiten, damit er auch abrechnen kann?

    Wie läuft es mit dem Pflegegeld bei dir, wenn es keinen Pflegevertrag gibt?

  • Und der mit dem Betreuten im Haushalt lebende Betreuer muss dann für diesen die Lebensmittel separat einkaufen und zubereiten, damit er auch abrechnen kann?

    Wie läuft es mit dem Pflegegeld bei dir, wenn es keinen Pflegevertrag gibt?

    Es wird auf einen Pflegevertrag hingearbeitet, ich bin in der glücklichen Situation, dass mein Richter in einem solchen Fall sehr für den Abschluss eines Pflegevertrags ist.

  • Lebenserfahrung hin, Lebenserfahrung her. Wir sind halt auch Juristen.u
    und jetzt das Totschlagargument.: Par. 181 BGB.

    Meist tun tun wir den Betreuern mit unserer Lebenserfahrung keinen Gefallen.

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