Guten Morgen,
Notare lassen sich immer wieder was Neues einfallen, oder kennt ihr folgenden Sachverhalt?
Miteigentümerin A überträgt treuhänderisch ihr Sondernutzungsrecht an Kfz-Stellplätzen an Miteigentümerin B. Miteigentümerin A will sich eine Vormerkung eintragen lassen, um den Anspruch auf Rückübertragung des SNR zu sichern. Mit der Eintragung an sich hätte ich keine Probleme - ihr? Muss ich bei der Eintragung der Vormerkung kenntlich machen, dass die das SNR betrifft ("Rückübertragungsvormerkung betreffend das SNR ...") oder reicht die Bezugnahme auf die Bewilligung? Wie würdet ihr eintragen?
Vielen Dank!
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