Hallo!
Ich habe vorliegend einen Antrag auf Eintragung einer Auflassungsvormerkung. Kaufgegenstand ist das Sondernutzungsrecht an einem Keller x, welches der Wohnung y zugeordnet ist. Übertragen werden soll der Keller nun an einen anderen Wohnungseigentümer.
Ich weiß dass die Veräußerung von Sondernutzungsrechten so möglich ist. Mir stellt sich jetzt jedoch die Frage, ob ich an dem Sondernutzungsrecht eine Auflassungsvormerkung eintragen kann!? Wenn ja, wie soll ich formulieren, dass nur das SNR belastet ist?
Gruß Franzy
Veräußerung Sondernutzungrecht
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Franzy -
29. Mai 2007 um 14:38
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"Vormerkung zur Sicherung des Anspruchs auf Übertragung des Sondernutzungsrechts an Erwerber..."
"Auflassungs"vormerkung ist m. E. Blödsinn und so nicht eintragbar. -
Wie Andreas, der Übertragungsanspruch ist vormerkbar (BayObLG DNotZ 1979, 307) und so zu verlautbaren, wie vorgeschlagen.
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Evtl den Keller genau bezeichnen muss aber nicht sein.
Ansonsten -
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