Veräußerung Sondernutzungrecht

  • Hallo!

    Ich habe vorliegend einen Antrag auf Eintragung einer Auflassungsvormerkung. Kaufgegenstand ist das Sondernutzungsrecht an einem Keller x, welches der Wohnung y zugeordnet ist. Übertragen werden soll der Keller nun an einen anderen Wohnungseigentümer.

    Ich weiß dass die Veräußerung von Sondernutzungsrechten so möglich ist. Mir stellt sich jetzt jedoch die Frage, ob ich an dem Sondernutzungsrecht eine Auflassungsvormerkung eintragen kann!? Wenn ja, wie soll ich formulieren, dass nur das SNR belastet ist?

    Gruß Franzy

  • "Vormerkung zur Sicherung des Anspruchs auf Übertragung des Sondernutzungsrechts an Erwerber..."

    "Auflassungs"vormerkung ist m. E. Blödsinn und so nicht eintragbar.

    Juppheidi, juppheida, Erbsen sind zum Zählen da ...

  • Falls es sich um ein eingetragenes SNR handelt, wäre für den endgültigen grundbuchmäßigen Vollzug der Übertragung noch die Zustimmung evtl. dinglich Berechtigter am verlierenden WEG erforderlich (§§ 877, 876 BGB).

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