Hallo!
Eine kurze Frage: Ist das LG oder das OLG Beschwerdegericht bei Einlegung eines Rechtsmittels gegen den Zwangsgeldbeschluss?
Hallo!
Eine kurze Frage: Ist das LG oder das OLG Beschwerdegericht bei Einlegung eines Rechtsmittels gegen den Zwangsgeldbeschluss?
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Eine kurze Frage: Ist das LG oder das OLG Beschwerdegericht bei Einlegung eines Rechtsmittels gegen den Zwangsgeldbeschluss?
In Betreuungssachen das Landgericht
In Betreuungssachen das Landgericht
§ 72 Abs. 1 Satz 2 GVG (i.V.m. § 119 Abs. 1 Nr. 1 lit. b GVG)
Vielen Dank für eure Antworten!
Da fällt mir gerade ein, dass ich vor 8 Monaten eine sofortige Beschwerde zur Versagung einer Genehmigung fälschlicherweise an das OLG abgegeben habe. Leiten die das Rechtsmittel dann an das LG weiter? Habe bis dato nichts mehr von der Sache gehört.
Leiten die das Rechtsmittel dann an das LG weiter?
Davon würde ich ausgehen.
Dann weiß ich jetzt Bescheid. Da ich auch Nachlasssachen mache und zuvor eine Genehmigungsversagung ans OLG abgegeben hatte, ging ich ganz selbstverständlich davon aus, dass in Betreuungssachen auch das OLG Beschwerdegericht ist.
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