Juhu
Ich versuche gerade einen ES zu formulieren und komm nich weiter:
Erblasser hat seine Enkeltöchter X und Y als befreite Vorerben eingesetzt, Nacherbin von X ist Y, Nacherbin von Y soll X sein.
Ersatznacherben sind deren Abkömmlinge zu gleichen Teilen nach Stämmen.
Y hat die Erbschaft ausgeschlagen, auch die Nacherbschaft bzgl. X.
Kann Y zu diesem Zeitpunkt eigentlich schon die "Nacherbschaft" ausschlagen? Der Fall ist doch noch gar nicht eingetreten und so vorsorglich für die ZUkunft ist dies doch nicht zulässig, oder etwa doch?
X ist unabhängig davon ja alleinige Vorerbin:
Aber wer sind jetzt die Nacherben?
Die Nacherbin von X hat ausgeschlagen, blieben die Ersatznacherben.
Das dürften dann die etwaigen Abkömmlinge von X und Y sein! Richtig?
Es sei denn die Ausschlagung ist nicht wirksam.
Ich bin verwirrt und müde und ahnungslos und könnte mir jemand ein wenig Erleuchtung bringen?:D
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