Zurückstellung § 35 BtMG bei Jugendsachen

  • Hallo,
    ich bin leider noch nicht so lange hier in Strafsachen tätig und habe jetzt die Akte vom Richter vorgelegt bekommen um den Jugendstrafrest zu berechnen. Bin mir aber nicht ganz sicher wie ich die Sache berechnen soll. Leider bin ich bei einem kleine AG tätig und hier ist sonst keiner der mir helfen kann, aber vielleicht kann mir einer von euch ja helfen:
    Urteil: 2 Jahre 10 Monate
    U-haft war vom 08.05.2008 bis 11.08.2008. In der JVA saß der VU vom 12.08.2008 bis 20.08.2009. (2/3-Zeitpunkt ist der 25.03.2010).
    Dann wurde § 35 BTMG bewilligt und der VU wurde am 20.08.2009 in eine Klinik aufgenommen. Am 12.09.09 aus diszipl. Maßnahmen entlassen. Wiederaufnahme in Klinik am 17.06.2010 (neue Bewilligung § 35 BTMG). Am 30.11.2010 aus der Klinik regulär entlassen.
    Nunmehr wurde die Strafe auf Bewährung zurückgestellt und ich soll den Strafrest berechnen. Hoffe ihr könnt mir helfen oder jdfl. erklären wie ich das berechnen muss.
    Danke Hanna

  • Ich gehe mal davon aus, dass es bei der Zurückstellung auch zu einer Anrechnung nach § 36 I 1 BtMG kam...
    Dann würde die Therapiedauer (wie beim Maßregelvollzug) auf die Haft angerechnet, bis 2/3 der Strafe verbüßt sind.
    Ohne konkret nachzurechnen dürfte dein VU ja trotz der Unterbrechung über den 2/3-Zeitraum hinaus auf Therapie gewesen sein. Somit brauchst du nur noch die Tage vom (fiktiven) 2/3-Zeitpunkt bis zum Strafende berechnen und du hast den Strafrest.
    Beachte aber, dass du evtl. die Tage berücksichtigen musst,die er vor Erreichen des 2/3-Zeitpunkts (z.B. wegen des disziplinarischen Abbruchs) evtl. in Freiheit verbracht hat.

  • Ich berechne also die Zeit vom 2/3 Zeitpunkt bis Ende Strafzeit=
    Strafrest.
    Davon ziehe ich die Tage in Freiheit zwischen den Aufenthalten bei den Kliniken dann ab?

  • Also ich habs nun mal kurz im Berechnungsprogramm eingegeben: U-Haft 8.5.08 - 11.8.08, SB 12.8.08, letzer Haft (bzw. Therapie-)tag: 12.9.09, Wiederbeginn 17.6.10.

    Zunächst mal hast du nun einen neuen 2/3-Zeitpunkt (27.12.2010) und ein neues Strafende (09.12.11).

    Da der VU am 30.11.10 (also noch vor Erreichen des 2/3-Zeitpunkts) aus der Unterbringung entlassen wurde (ich nehme mal an: in Freiheit), hast du als Strafrest den gesamten übrigen Zeitraum (also: 1.12.10 - 09.12.11 = 374 Tage).

    Bitte beachten: dies gilt natürlich nur, solange die Anrechenbarkeit der Therapiezeit auch durch den Richter erklärt wurde.

  • Ich hänge mich mal hier an.Wie habe ich § 36 I BtMG (Sind durch die Anrechnung zwei Drittel der Strafe erledigt ..... so setzt das Gericht die Vollstreckung des Restes der Strafe zur Bewährung aus .....) zu verstehen?Wird er also nach Ablauf von 2/3 aus Therapie entlassen, kommt er auf Bewährung frei?Bei mir kommt er 3 Tage vor Ablauf des 2/3 Zeitpunktes aus Therapie. Was jetzt? Endgültiges Aufnahmeersuchen oder Rücksprache mit Richter bzgl. evtl. Bewährung?

  • Zur Reststrafenaussetzung ist es nicht zwingend notwendig, dass durch die Anrechnung 2/3 der Freiheitsstrafe erledigt sind."... oder ist eine Behandlung in der Einrichtung zu einem früheren Zeitpunkt nicht mehr erforderlich, so setzt das Gericht die Vollstreckung des Restes der Strafe zur Bewährung aus...".Weiter muss geprüft werden, ob der Strafaussetzung Sicherheitsinteressen der Allgemeinheit entgegenstehen. Ich fordere mir immer einen ausführlichen Therapiebericht bei der Einrichtung an und lege die Akte einen Monat auf Frist. Wenn mir die Akte dann wieder vorgelegt wird fordere ich eine Auskunft des Zentralen Verfahrensregisters der Staatsanwaltschaften an, und prüfe ob der VU erneut straffällig geworden ist.Sollte das Verfahrensregister keine neuen Eintragungen aufweisen und der Abschlussbericht der Therapiestätte von einer günstigen Sozialprognose ausgehen, wird die Bewährungsausetzung beantragt.

  • Hier im Unterforum gibt es eine funktionierende Excel-Anwendung zum Download. Such mal nach Strafzeitberechnung.

    WAS???? Echt??? WOOO??? Ich finde das nicht. Unter Strafzeitberechnung kriege ich nur alle Beiträge aber kein Berechnungsprogramm. Ich möchte das so gerne HABEN!!! Lieber Dirk, bitte zeige mir wo das ist. Ich werde immer Dein Freund sein!

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