PB zur Schluss-RL nach Ausschlagung an wen?

  • Ich habe hierzu auch eine Frage. Es existiert lediglich ein handschriftliches Testament, in dem nur 2 von 3 vorhandenen Abkömmlingen als Erbe bestimmt sind. Der pflichtteilsberechtigte Abkömmling beantragt nunmehr ein "notarielles Nachlassverzeichnis". Genügt das handschriftliche Testament für dieses Verfahren oder ist ein Erbschein erforderlich? Diesen können aber doch nur die Erben beantragen.

  • Ich habe hierzu auch eine Frage. Es existiert lediglich ein handschriftliches Testament, in dem nur 2 von 3 vorhandenen Abkömmlingen als Erbe bestimmt sind. Der pflichtteilsberechtigte Abkömmling beantragt nunmehr ein "notarielles Nachlassverzeichnis". Genügt das handschriftliche Testament für dieses Verfahren oder ist ein Erbschein erforderlich? Diesen können aber doch nur die Erben beantragen.

    Warum bist du darin involviert? das notarielle Nachlassverzeichnis zur Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen ist ein zivilrechtlicher Anspruch zwischen dem Berechtigten und dem/den Erben als Verpflichteten...

    Es braucht keinen Erbschein, denn die Erbenstellung ergibt sich aus dem Erbschein nicht konstitutiv.. die ist nach dem materiellen Erbrecht (Testament) bereits gegeben...

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