• Mich nervt das als Gericht aber auch:

    Erst kommt es als Fax, dann in Kopie und dann noch vierfach im Original. Eines davon würde doch ausreichen.

    Ich schmeiss den überflüssigen Kram dann aber auch weg. :oops:

    Verfügung an GS:

    1. Bitte ein Original zur Akte; restliche Originale, Fax und Kopien vernichten

    2. Vor Vernichtung bitte 2fach kopieren für Archiv


    :D:D:D

  • :wechlach: Irgendwo müssen die ganzen unnützen Wälder ja hin, näch?

    Ehrgeiz ist die letzte Zuflucht des Versagers. (Oscar Wilde)

  • In unserem OLG-Bezirk ist jetzt die Verfügung umgegangen, dass so nicht verfahren werden darf. Die Faxe müssen komplett bei der Akte aufbewahrt werden, da es wohl schon vorgekommen ist, dass Fax und Original doch nicht identisch waren.

    Es heißt ja auch "mach ähnlich!" und nicht "mach gleich!"... :D

  • In unserem OLG-Bezirk ist jetzt die Verfügung umgegangen, dass so nicht verfahren werden darf. Die Faxe müssen komplett bei der Akte aufbewahrt werden, da es wohl schon vorgekommen ist, dass Fax und Original doch nicht identisch waren.

    Es heißt ja auch "mach ähnlich!" und nicht "mach gleich!"... :D

    Oh! Ein Lateiner! :D

    Ehrgeiz ist die letzte Zuflucht des Versagers. (Oscar Wilde)

  • Und wieso bestrafen die mich damit? Ich mache die Fristen nicht, ich geb sie nur weiter. ;)

    Die Rache ist mein, spricht der Insolvenzverwalter. Und füllt die Akten der Insolvenzgerichte.

    Ach so ist das gedacht! Danke für den Hinweis. Ich gab bislang immer nur eine Ausfertigung der Anmeldungen weiter. Dann schick ich künftig 3 hin und behalte eine für mich. Alles klar. Mein Gericht wird mich dafür lieben. Wetten? :D

  • In unserem OLG-Bezirk ist jetzt die Verfügung umgegangen, dass so nicht verfahren werden darf. Die Faxe müssen komplett bei der Akte aufbewahrt werden, da es wohl schon vorgekommen ist, dass Fax und Original doch nicht identisch waren.


    Sag niemals nie! Wir hatten sogar den Fall, dass in zwei verschiedenen Ausfertigungen von ein und derselben Urkunde eines Notars plötzlich ganz verschiedene Grundstücke veräußert worden sind ...

    Juppheidi, juppheida, Erbsen sind zum Zählen da ...

  • In unserem OLG-Bezirk ist jetzt die Verfügung umgegangen, dass so nicht verfahren werden darf. Die Faxe müssen komplett bei der Akte aufbewahrt werden, da es wohl schon vorgekommen ist, dass Fax und Original doch nicht identisch waren.


    Sag niemals nie! Wir hatten sogar den Fall, dass in zwei verschiedenen Ausfertigungen von ein und derselben Urkunde eines Notars plötzlich ganz verschiedene Grundstücke veräußert worden sind ...

    1. @ Andreas: Kannst Du nicht schlafen, Mann?! :eek::gaehn
    2. Im Gegensatz zum Telefax sollte das natürlich bei einer Ausfertigung sprach- und rechtlich nicht vorkommen...

    :cup:

  • Ich könnte auch mal anfangen, den Anwälten die Mehrstücke ihrer Vergütungsanträge zurückzuschicken, wenn ich die PKH-Vergütung auszahle. Gute Idee. :wechlach:


    _________________________________________________________________________________



    Alles hat einmal ein Ende.

    Sogar der Montag! :S

  • Liebes Gericht, auch wenn Dein Platz noch so gering, bitte schickt mir meine Klageanlagen nicht zurück. Das sind ohnehin nur Kopien und werden von mir ganz und gar nicht mehr benötigt. Aber sie machen meine Akten auch nur dick.

    Da scheint aber tatsächlich was im Argen zu liegen. Hast Du mal nachgefragt, was das soll? Das Problem würde ich ggf. mal zwecks Klärung der Geschäftsleitung mitteilen.

  • Ich könnte auch mal anfangen, den Anwälten die Mehrstücke ihrer Vergütungsanträge zurückzuschicken, wenn ich die PKH-Vergütung auszahle. Gute Idee. :wechlach:



    :daumenrau So käme man zumindest mal ins Gespräch darüber, warum du das machst. :D

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