weiterer Wahlverteidiger und Dolmetscherauslagen

  • Hallo, nein, Sie sind nicht zu doof (würde ich ja auch nie behaupten von einem Rechtspfleger :)). Ich hatte das auch so verstanden: Ohne Anhörung beigeordnet, dann Auswechselung möglich. Eine Rechtsprechung, die dem Beschuldigten immer das Recht zur Auswechselung einräumt, gibt es m.E. - leider :) - nicht.

  • Das Argument, der Beschuldigte hat einen Pflichtverteidiger, hinkt. Denn kann er neuerdings sogar noch wechseln, wenn er ihn selbst ausgesucht hat. Oder irre ich da. Umso mehr muss das gelten, wenn er einen Pflichtverteidiger zugewiesen bekommen hat.

    Also irre nicht ich, sondern Gegs ;)

    Somit bleibt es dabei:
    Wenn der Beschulidgte sich den Verteidiger aussucht, der dann bestellt wird, dann muss er ihn auch "behalten" oder die Mehrkosten anlässlich des Wechsels selbst tragen.

    Wird ein Verteidiger ohne Mitwirkung des Beschuldigten bestellt, dann kann er sich einen neuen suchen und die Mehrkosten des Wechsels gehen zu Lasten der Staatskasse.

    Etwas Anderes hatte ich ich auch nicht behauptet - da haben wir wohl gründlich aneinander vorbei diskutiert ;)
    Aber schön, dass wir das geklärt haben :)

    Die Wahrheit geht manchmal unter, aber sie ertrinkt nicht.
    (Ungarisches Sprichwort)

  • "Wenn der Beschulidgte sich den Verteidiger aussucht, der dann bestellt wird, dann muss er ihn auch "behalten" oder die Mehrkosten anlässlich des Wechsels selbst tragen."

    Na ja, nicht ganz richtig. Wenn das Vertrauensverhältnis zu dem selbst ausgesuchten Pflichtverteider zerstört ist, kommt ggf. ein Wechsel in Betracht. Ist aber schwierig und m.E. ein Problem, mit dem Sie als Rechtspfleger nichts zu tun haben. Denn, wenn entpflichtet und neu beigeordnet wird, entstehen m.E. auch die gesetzlichen Gebühren neu. Aber das wäre eien andere Diskussion.:)

  • Ich hatte jetzt irgendeine Entscheidung im Hinterkopf welche besagt, dass eine Auswechslung des Pflichtverteidigers auch dann möglich ist, wenn der Beschuldigte diesen unmittelbar nach seiner Verhaftung unter Eindruck von dieser ausgesucht hat, sich später aber anders entscheiden will. Aber ich kann irren, Strafverteidigung ist leider nicht (mehr) mein Metier.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

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