Antragsrücknahme

  • Ein Antrag auf Eintragung eines Geh-, Fahr- und Leitungsrechts mußte vorerst zurückgenommen werden. Kann der Antrag eigentlich aus derselben Urkunde zu gegebener Zeit neu gestellt werden?

  • Klar. Der Antrag kann z.B. mit Notarantrag nach § 15 GBO mit Bezugnahme auf die schon bei den Grundakten befindliche Urkunde vom ... (URNr ...) erneut gestellt werden.

    Man sollte dann aber darauf achten, dass eventuelle Eintragungshindernisse, die schon beim ersten Mal beanstandet wurden, ggf. dann direkt bei erneuter Antragstellung behoben werden.
    Nichts ist ärgerlicher, als wenn ein Antrag wegen Mängeln zurückgenommen wird und dann später kommentarlos - mit den gleichen Mängeln - erneut gestellt wird.
    (Das aber nur als Hinweis am Rande.)

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • Das ist möglich.

    Dass eine Bewilligung ihre durch Grundbuchvorlage eingetretene Wirksamkeit durch die Beendigung des Eintragungsverfahrens wieder verliert, bedeutet nicht, dass sie durch erneute Vorlage in einem späteren Eintragungsverfahren nicht wieder wirksam werden könnte, zumal das evtl. parallel eingetretene Wirksamwerden der Bewilligung durch ihre Aushändigung an den Begünstigten von der Antragsrücknahme ohnehin unberührt bleibt. Es kommt in diesem Zusammenhang somit ausschließlich darauf an, ob die Voraussetzungen für das Wirksamwerden einer Bewilligung im späteren Antragszeitpunkt (immer noch oder erneut) erfüllt sind. Wäre es anders, müssten alle Bewilligungen im Fall einer Antragsrücknahme neu erklärt werden.

  • Ich mußte den Antrag nur deshalb zurücknehmen, weil das Vermessungsergebnis noch nicht vorliegt. Hatte nicht bedacht, daß die Eintragung vorab nicht möglich ist. Sehr erfreulich, daß ein zurückgenommener Antrag erneut gestellt werden kann. Diese Frage hatte sich mir bisher noch nie gestellt.

    Vielen Dank an alle für die Antworten. Schön, wie einem hier (und dann noch so schnell :=)) geholfen wird!

    Grüße von der
    Notariatsfee

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