Es erfolgte eine Teilabtretung einer Briefgrundschuld nebst Zinsen, aber ohne Nebenleistung, diese ist bereits im Grundbuch eingetragen worden.
Jetzt wird beantragt "die im Grundbuch bereits vollzogene Abtretung" dahin zu ergänzen, dass "Sonstige Nebenleistungen, soweit sie dinglicher Natur sind" ebenfalls abgetreten werden.
Können die Nebenleistungen einzeln nachträglich (ergänzenderweise, da die ursprüngliche Abtretungserklärung scheinbar dahingehend falsch war) so abgetreten werden?