Schuldner ist selbständig tätig. Die Tätigkeit wurde freigegeben. Schuldner zahlt einen monatlichen fixen Betrag an die Masse. Verfahren ist noch nicht aufgehoben.
Nunmehr teilt Schuldner mit, daß er beabsichtigt, neben der freigegebenen selbständigen Tätigkeit einen Arbeitsvertrag mit seiner Tochter abzuschließen. Vorgesehener Verdienst daraus ist isoliert betrachtet unpfändbar.
Ist diese abhängige Nebentätigkeit vom Verwalter zu berücksichtigen, wenn ja, wie?