Guten Morgen, eine Erbengemeinschaft bestehend aus Mutter und Kindern möchte ein Grundstück verkaufen.
Aus dem Grundstückserlös sollen etliche zahl. auch für Kinder fließen (Führerscheinkosten etc.).
Hier muss dann wohl eine Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft erfolgen, dass die Erben über ihren
Anteil verfügen können.
Wie wäre es, wenn keine Auseinandersetzung erfolgt, dass könnte nur mit zustimmung
der übrigen mitglieder der EG darüber verfügt werden, eine fam. Genehm. wäre hier dann wohl bei jeder verfügung erford., oder?