Hallo zusammen,
mache gerade ganz frisch u. a. PKH-Sachen und habe bis auf 2-3 Doppelstunden in der FH leider nie was davon gehört und bin entsprechend unsicher.
Ich muss eine PKH-Überprüfung nach § 120 IV durchführen und blicke
da mit dem Kindergeld und Freibeträgen leider noch nicht ganz durch. Hoffe, hier kann mir jemand helfen.
Die Angaben sind Folgende:
Ehemann (PKH-Berechtigter) erhält ca. 1600 EUR einkommen
Ehefrau erhält ca. 1900 EUR Einkommen und 184 EUR Kindergeld
Unterhaltsfreibetrag für die Ehefrau kommt ja auf Grund ihres Einkommens nicht in Betracht.
Wie ist das aber nun mit dem Unterhaltsfreibetrag für das gemeinsame mj Kind, für das die Ehefrau Kigeld bezieht. Ist für den Ehemann der volle Freibetrag abzuziehen oder die Hälfte oder wie gehe ich da vor?
Die nachgewiesenen Mietkosten wollte ich zur Hälfte anrechnen, da die Einkommen ja doch noch etwa vergleichbar sind oder?
Danke schonmal für Eure Hilfe!!:)