Hallo an alle!
Ich helfe für einige Zeit in der Familienabteilung aus und bräuchte eure Hilfe bei einer Genehmigung einer Erbauseinandersetzung (nebst Grundstücksübertragung). Meine Frage bezieht sich jedoch lediglich auf die dem Notar erteilte Doppelvollmacht.
Und zwar heißt es: "Die Vertragsschließenden bestellen den Notar zum Zustellungsempfänger für alle zur Wirksamkeit dieses Vertrages erforderlichen Genehmigungen..., die mit dem Eingang bei ihm allen Beteiligten als mitgeteilt gelten und wirksam sind."
Ist das so möglich!?