Hallo,
mir stellt sich folgendes Problem. Es ist ein Antrag auf Eintragung einer Zwangssicherungshypothek eingegangen. Der vorliegende Urteilstenor weißt eine Zug-um-Zug Leistung aus, so dass mir der Annahmeverzug ja nachgewiesen werden muss. Der Ast. hat eine Protokoll des GVZ eingereicht aus dem sich ergibt, dass der Schuldner nicht anwesend war. Später reichte er noch ein Schreiben des gleichen GVZ ein, in dem der GVZ dem Schuldner den Termin mitteilte an dem er die Leistung von ihm haben will, sollte der Schuldner nicht da sein zum Termin, befindet er sich in Annahmeverzug. In dem Protokoll (eigtl. das gleiche wie beim ersten mal) wurde dann plötzlich geschrieben, dass sich der Schuldner in Annahmeerzug befindet.
Wenn der GVZ den Schuldner nicht angetroffen hat, dann kann er ihm ja gar nichts wirksam anbieten, insofern würde ich denken, dass der Schuldner nich in Annahmeverzug ist oder? Ich bin ja in der Sache neben dem Grundbuchamt auch Vollstreckungsgericht und an Entscheidungen des GVZ nicht gebunden.
Schon mal Danke im Voraus!