Hallo Zusammen!
Habe ein Verfahren mit Anerkenntnisurteil. Termin gab es keinen, nur ein Schreiben des Beklagten, dass er sich nach einem Telefonat mit den RAen der Gegenseite mit der Gegenseite geeinigt hätte, die gesamte Hauptforderung und die Kosten anzuerkennen. Kosten trägt der Beklagte.
Klägeranwalt verlangt nun eine 1,5 Einigungsgebühr. Begründung: Ratenzahlungsvereinbarung. Ich hab rausgeschrieben, dass eine solche aus der Akte nicht ersichtlich ist, er möge sie nachweisen. Das Schreiben des Beklagten enthält nur das Anerkenntnis. Deshalb nach meiner Ansicht gar keine Einigungsgebühr, da eben nur reines Anerkenntnis. Und wenn doch andere Vereinbarungen getroffen worden wären, gäbe es meiner Meinung nach nur eine 1,0 Gebühr, da die Sache ja anhängig war.
Anwalt schreibt wieder. Dass durch die Vereinbarung der Rechtsstreit erledigt wurde und dem Gericht ein Verfahren durch Vollstreckungsmaßnahmen erspart bleibt. Wieder kein Nachweis für die Vereinbarung. Auftrag zur Vollstreckung hätte bereits vorgelegen. Da aber zum Zeitpunkt der Ratenzahlungsvereinbarung noch keine Zwangsvollstreckungsmaßnahme anhängig war, entstünde für die Ratenzahlungsvereinbarung die 1,5er Gebühr.
Bin immer noch der Meinung, dass er auf jeden Fall keine 1,5er Gebühr bekommt. Und die 1,0er nur, wenn er mir die Ratenzahlungsvereinbarung nachweist. Was meint Ihr? Lieg ich wirklich so falsch? Hab über die SuFu nichts gefunden, hoffe Ihr könnt mir helfen.