Hallo,
folgender Fall:
Mutter hat auf dem Hof des Sohnes gewohnt. Dieser wurde ihm vor langer Zeit überschrieben gegen Einräumung eines Nießbrauchsrechts. Die Betroffene lebt nun aber erstmal im Pflegeheim. Nach einer Krankheit ist die Rückkehr auf den Hof noch ungewiss. Das weiß sie und ist damit auch einverstanden.
Der Sohn der Betroffenen ist nicht leistungsfähig. Er kann die Leistungen, welche eigentlich aus dem Nießbrauch für die Betroffene resultieren, nicht leisten. Er bezieht eine kleine Rente und hat angekündigt, dass bei einer Inanspruchnahme durch die Mutter er ein Verbraucherinsolvenzverfahren anstreben wird.
Anzumerken ist hierbei, dass das Haus eine Bruchbude ist und ein Kostenfresser ohne Chance auf Renovierung. Für die Betreute ist es somit ein "schwarzes Loch" was Geld angeht.
Der Betreuer schlägt nun vor, dass die Betroffene, die wie üblich als Nießbrauchsberechtigte auch die Lasten des Grundbesitzes tragen muss, auf ihr eingeräumten Recht auf Nießbrauch verzichtet und im Gegenzug die Einräumung eines ausreichenden standesgemäßen vollständigen Altenteilsrechts auf dem Hof erhält. Dieses würde bedeuten, dass die Betroffene vielleicht noch einmal mietfrei auf dem Hof wohnen könnte, jedoch keine Lasten mehr zu tragen hat. Die fressen ihr kleines angespartes Polster auf.
Die Betroffene bekommt durch den Nießbrauch Pachteinnnahmen i.H.v. knapp 3000 EUR pro Jahr. Dieser werden aber komplett durch die nicht enden wollenden Kosten für die Immobilie aufgefressen und noch mehr...
Da der Landkreis nach Umwandlung u.U. mit Leistungen einspringen müsste, habe ich diese bereits schriftlich zur Umwandlung des Nießbrauchs in ein Altenteilsrecht angehört. Bedenken bestehen dagegen nicht.
Was muss ich jetzt außer einer persönlichen Anhörung noch machen?
Wie geschrieben, zu irgendwelchen Zahlungen ist der Sohn als Eigentümer nicht in der Lage.
Vielen Dank für Tipps!