Aufgabe/Umwandlung eines Nießbrauchsrechts... was ist zu tun...

  • Hallo,
    folgender Fall:
    Mutter hat auf dem Hof des Sohnes gewohnt. Dieser wurde ihm vor langer Zeit überschrieben gegen Einräumung eines Nießbrauchsrechts. Die Betroffene lebt nun aber erstmal im Pflegeheim. Nach einer Krankheit ist die Rückkehr auf den Hof noch ungewiss. Das weiß sie und ist damit auch einverstanden.

    Der Sohn der Betroffenen ist nicht leistungsfähig. Er kann die Leistungen, welche eigentlich aus dem Nießbrauch für die Betroffene resultieren, nicht leisten. Er bezieht eine kleine Rente und hat angekündigt, dass bei einer Inanspruchnahme durch die Mutter er ein Verbraucherinsolvenzverfahren anstreben wird.
    Anzumerken ist hierbei, dass das Haus eine Bruchbude ist und ein Kostenfresser ohne Chance auf Renovierung. Für die Betreute ist es somit ein "schwarzes Loch" was Geld angeht.

    Der Betreuer schlägt nun vor, dass die Betroffene, die wie üblich als Nießbrauchsberechtigte auch die Lasten des Grundbesitzes tragen muss, auf ihr eingeräumten Recht auf Nießbrauch verzichtet und im Gegenzug die Einräumung eines ausreichenden standesgemäßen vollständigen Altenteilsrechts auf dem Hof erhält. Dieses würde bedeuten, dass die Betroffene vielleicht noch einmal mietfrei auf dem Hof wohnen könnte, jedoch keine Lasten mehr zu tragen hat. Die fressen ihr kleines angespartes Polster auf.
    Die Betroffene bekommt durch den Nießbrauch Pachteinnnahmen i.H.v. knapp 3000 EUR pro Jahr. Dieser werden aber komplett durch die nicht enden wollenden Kosten für die Immobilie aufgefressen und noch mehr...

    Da der Landkreis nach Umwandlung u.U. mit Leistungen einspringen müsste, habe ich diese bereits schriftlich zur Umwandlung des Nießbrauchs in ein Altenteilsrecht angehört. Bedenken bestehen dagegen nicht.
    Was muss ich jetzt außer einer persönlichen Anhörung noch machen?
    Wie geschrieben, zu irgendwelchen Zahlungen ist der Sohn als Eigentümer nicht in der Lage.
    Vielen Dank für Tipps!

  • Noch einmal zur Ergänzung:
    - ein Ausgleichsbetrag kann nicht gefordert werden
    -> Sohn (Eigentümer) kurz vor der Insolvenz
    -> Haus selber ist marode
    -> Haus ließe sind nicht vermieten / Kosten für Renovierung wären bodenlos
    -> es handelt sich um eine alte Bauernkate, in der nur wenige Zimmer noch bewohnbar und beheizbar sind

    - Der Tausch Nießbrauch gegen Altenteil ist hier der einzig gangbare Weg.

  • Mir ist nicht ganz klar, welche Vorteile das Wohnrecht als Teil des Altenteils im Vergleich zum Nießbrauch haben soll.

    Falls keine gegenteiligen vertraglichen Bestimmungen vorliegen, trägt die Betroffene nur die gewöhnlichen Lasten und gewisse laufenden Lasten, s. §§ 1041, 1047 BGB.

    Als Wohnrechtsberechtigte gilt § 1041 BGB, nicht jedoch § 1047 BGB. Die laufenden Lasten im Sinne des § 1047 BGB treffen somit den Eigentümer. Das wäre ein Vorteil für die Betroffene.

    Allerdings stehen diesen laufenden Lasten ("nicht enden wollenden Kosten für die Immobilie") Einnahmen von 3.000,00 € gegenüber. Insoweit liegt eine Rechnerei vor uns.
    Trägt die Betroffene eventuell Kosten der Immobilie, die der Eigentümer zu tragen hat?

    Wenn der Sohnemann schon jetzt nicht zahlt (nicht zahlen kann), wie soll er denn zahlen, wenn das beabsichtigte Rechtsgeschäft vorgenommen worden ist?

    Das sieht mir sehr nach einer windigen Geschichte aus. Ich sehe keinen sittlichen Nährwert in dieser Geschichte.

    Vorteil des Altenteils wäre natürlich die Erstrangigkeit im Sinne von § 9 EGZVG und Art. 6 AGZVG NRW. Im Rahmen der Zwangsversteigerung ließe sich die aber durch einen Antrag nach § 9 Abs. 2 EGZVG aushebeln.

  • Hallo,
    erst einmal danke für die Antworten!

    Also, der Betreuer ist ein hier durchaus geschätzter Rechtsanwalt. Er ist absolut neutral und verfolgt hierbei keine eigenen Interessen.

    Bei der Umwandlung der Rechte steht dahinter, dass die Lasten durch den vertraglich vereinbarten Nießbrauch viel weitergehend sind als das beabsichtigte Wohnrecht und eine Aufhebung des Nießbrauchsrechts "for nothing" mit dem Landkreis hier nicht zu machen wäre. Der Sohn ist, wie geschrieben, nicht in der Lage überhaupt irgendeinen Ausgleichsbetrag für das Nießbrauchsrecht zu zahlen. Ein Komplettverzicht käme nicht in Frage. Ein Verkauf ist nämlich mit dem Sohn nicht zu machen. Der würde dann in ergänzendes Hartz IV verfallen und sich eine neue Bleibe suchen müssen. Das macht er nicht.

    Unter den vorstehenden Gesichtspunkten erschien mir die Umwandlung, wenn vielleicht auch nicht ideal, als zumindest geringeres Übel für die Betreute...

  • "For nothing" = 1908i II1 BGB = geht überhaupt nicht, unabhängig von der Leistungskraft des Sohnes.
    Meine Bedenken habe ich oben vorgetragen.
    Da die Betreute mit dem Wohnrecht weniger erhält als sie jetzt mit dem Nießbrauch hat, Pflege- und Verpflegungsleistung den touch haben, eine Luftnummer zu sein, dürfte auch insoweit die genannte Vorschrift eine Rolle spielen.

    Aber wenn du meinst, das vertreten zu können, wie aus deinem letzten Beitrag hervorgeht, dann mach es doch.

  • Hallo,
    danke nochmals für die Antwort. Ich bin so ein bißchen ratlos und möchte es nicht so dargestellt wissen, als dass ich hier eine bestimmte Auffassung durchboxen möchte.

    Wie kommt man aus der Angelegenheit denn noch heraus?

    Die Leistungen, die aus dem Haus gezogen werden und die der Betreuten zufließen, reichen keinesfalls aus um das Heim in das sie jetzt muss zu bezahlen. Defacto ist eine Rückkehr ins Haus wohl ausgeschlossen. Gleichwohl werden immer neue Unterhaltungsaufträge notwendig. Wie zuletzt die Heizung. Das waren schon mal eben ein paar Euros und ruckzuck ist das kleine Sparpolster der Dame aufgebraucht.

    Was würdest Du denn an meiner Stelle machen, wenn Du nicht zu dem Vorschlag des Betreuers tendieren würdest (anzumerken ist hier, dass der Landkreis der Totalaufgabe ohne Gegenwert ablehnend gegenübersteht). Der Landkreis kommt hier ins Spiel, da bei Verzicht auf den Nießbrauch ergänzende Leistungen für die Heimunterbringung von dort gezahlt werden müssen.

  • Was der Landkreis als Kostenträger wünscht oder nicht, kann mir vollkommen wumpe sein. Wir sind hier nicht bei "Wünsch Dir was!".
    Der Landkreis hat die Möglichkeit, sich dinglich abzusichern (gut, vorliegend wohl sinnfrei, aber die Möglichkeit bestünde).
    Anderweitig bleibt die Solidargemeinschaft auf den Kosten sitzen. Is' so.

    "for nothing" geht schon mal gleich gar nicht. Und wenn ich keinen vernünftigen Grund in einer Handlung erkennen kann - warum soll ich dann eine Genehmigung oder sonstwas schnitzen?
    Der Sohn kann nichts zahlen. Da geht es ihm wie vielen.
    Muttern hat "wenigstens" noch das Häuschen. Wenn sie kein fettes Sparpolster hat und dennoch Kosten für das Haus entrichten muss, wird sie ebenfalls eine von vielen sein.

    Das Objekt mag veräußert werden.
    Eine Aufgabe des Eigentums käme im allerschlimmsten worst case auch noch in Betracht.
    Aber eine Umwandlung wie in #1 vorgeschlagen - no chance.

    Ich mache keine Fehler ... ich erschaffe kleine Katastrophen.

  • Hallo,
    vielen Dank auf für den neuen Beitrag!

    Mutti gehört das Haus aber überhaupt nicht! Sie hat doch nur ein Nießbrauchsrecht.
    Sie kann nicht (und Sohn - dem gehört die Immobilie - will nicht) verkaufen!!

    Ich habe doch auch als Betreuungsgericht eine Aufsichtspflicht über das Vermögen der Betreuten. Ich kann doch -daraus gefolgert - bei einem "Notruf" des Betreuers nicht wegsehen, wenn er mir mitteilt, dass das Nießbrauchsrecht die Betreute wirtschaftlich abwürgt anstatt ihr zu nutzen.

  • So, nun hat der durch mich eingesetzte Verfahrenspfleger (ich habe die Betroffene angehört und bin zu dem Schluss gekommen, dass sie keinen Durchblick mehr hat und die Problematik nicht versteht) auch mit allen Parteien: Verfahrensbevollmächtigter des Sohnes und dem Betreuer Kontakt aufgenommen und die ganze Sache noch einmal auf den Punkt gebracht.
    Optimal wäre eine Verwertung des Hauses. Dieses ist aber (fast) unmöglich. Das Haus ist heruntergewohnt und müßt vorerst hergerichtet werden. Der Sohn sperrt sich -als Eigentümer- auch gegen den Verkauf. Er droht damit die Kredite an die Bank nicht mehr zu bedienen und "alles über Kopf" gehen zu lassen. Eine dann drohende Zwangsversteigerung würde keinen Nutzen für die Betreute bringen. In der Versteigerung wären allenfalls die momentan noch gewinnbringend verpachteten Ländereien von Interesse. Ein freihändiger Verkauf würde (bei entsprechenden Interessenten) sicherlich noch einen Gewinn für meine Betreute abwerfen. Hierbei handelt es sich aber nur um eine Drohhaltung. Wahrmachen würde er das nicht. Er fürchtet dann den Niedergang in Hartz IV.
    Für meine Betreute fließen zwar momentan noch die Pachteinnahmen, diese sind aber längst nicht mehr kostendeckend. Zum Glück sind noch keine größeren Reparaturen fällig geworden. Eine Heizung gibt es überhaupt nicht in dem Haus. Es wird mit Holzöfen beheizt. Irgendwann wird da was passieren müssen und dann ist sie wegen dem Nießbrauch dran.
    Ich soll nun auf Drängen des Betreuers als Betreuungsgericht entscheiden, was getan werden soll. Wir befinden uns aber irgendwie in einer Patt-Situation. Einen Verkauf bekommen wir nicht hin, eine Versteigerung ist auch nicht im Sinne der Betreuten und in der Umwandlung des Nießbrauchs in ein Wohnungsrecht (hier würde der Sohn zustimmen) sehe ich auch nicht den wirklichen Vorteil. Die Betreute würde durch die Aufgabe des Nießbrauchs natürlich auch die Pachteinnahmen verlieren. Vom Wohnungsrecht selber hätte sie nichts mehr, da sie aufgrund der schwerwiegenden Erkrankung nicht mehr aus dem Heim herauskommt.
    Was würdet Ihr jetzt machen. Ich habe alles getan und in alle Richtungen angehört, beteiligt und mir Meinungen eingeholt. Irgendwie geht es jetzt weder vor - noch zurück.
    Vielen Dank für einen Tipp!

  • Wie sieht denn der Grundbuchstand und v.a. der Bestands- und Flustücksnachweis vom Vermessungsamt aus?

    Wenn da pro Jahr 3000,- € Pacht reinkommen sind wohl auch diverse Landwirtschaftliche Flächen vom Nießbrauch erfasst, die mit Sicherheit eigene Flurnummern haben.

    Die Betreute könnte auf den Nießbrauch an der Flurnummer der Hofstelle (Haus samt Umgriff) verzichten auch auf eigene Kosten, behält die Pachteinnahmen der Felder und Wiesen für's Heim, ggf. würde sich sogar das Herausmessen und Abschreiben der Hofstelle im Grundbuch rechnen, müsst man sich mal durchrechnen.

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