Servus allerseits!
Im Grundbuch eingetragen ist eine Gesamtgrundschuld, welche in mehreren Grundbuchblättern eingetragen ist.
Eigentümer der GB-Blätter ist. M.W..
Bzgl. einem der mithaftenden GB-Blätter war noch B.S. Eigentümer. Die Gesamtgrdsch. wurde dort aufgrund Finanzierungsvollmacht eingetragen, da M.W. die Grundstücke von B.S. gekauft hat. Nun liegt die Auflassung vor und ich übertrage die Grundstücke des B.S. ins Blatt des M.W.- Dort ist die Gesamtgrundschuld ja bereits eingetragen, ein nochmaliger Vortrag ist sinnlos.
Wie soll das GB-technisch umgesetzt werden?
Zunächst müssen die erworbenen Grundstücke in Abt. III, Sp. 2 des GB-Blattes des Erwerbers M.W. beim Gesamtgrundpfandrecht eingetragen werden; klar. Wie soll der Vermerk in der Veränderungsspalte lauten? In etwa?: "Die BVNrn. 4,5,6,7 aus Blatt xxx hierher übertragen, somit besteht die Gesamthaftstelle Blatt xxx nicht mehr".
Rangvermerk ist nicht nötig, da die zu übertragenden Grundstücke ansonsten lastenfrei sind.
Oder kann man sich einen Vermerk in der Veränderungsspalte überhaupt sparen, da ja die Zuschreibung der Grundstücke bereits im BV eingetragen ist?
Gesamtgrundschuld
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STRALIS -
14. Dezember 2006 um 11:13
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Würd ich auf jeden Fall auch in der Veränderungsspalte des Grundpfandrechts vermerken, bswp: Mithaft Blatt ... jetzt lfd.Nr. ... des BV.
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Lastet wie bisher auch an BVNr. xxx; die Mithaft in Bl. yy ist erloschen; eingetragen am...
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Unter der Voraussetzung, dass die Gesamtgrundschuld auf allen Grundstücken am gleichen Tag eingetragen wurde, würde ich in den Sp.5-7 folgendes vermerken:
"Die Grundschuld lastet seit dem Tag ihrer Eintragung auch an den Grundstücken BVNrn.4-7 (übertragen aus Blatt 1234; eine dortige Mithaft besteht nicht mehr). Eingetragen am ..."
Außerdem sind die BVNrn.4-7 in Spalte 2 nachzutragen.
Kosten fallen für diesen Vermerk nicht an. -
Ergänzung der neuen lfd.Nr.der mithaftenden Grundstücke in Spalte 2 Abt.III ist korrekt, dann in Veränderungsspalte: mithaftende Grundstücke BVNr.... von Blatt ... hierher übertragen am ..
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Wir sind uns also alle einig.
Die Formulierung des Vermerks in den Sp.5-7 ist Geschmacksfrage. -
Schön formuliert !!
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Ich werde einen Mix aus allen gebrachten Vorschlägen eintragen, damit von jedem Vorschlag etwas dabei ist:) .
Danke für die Hilfe!
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