Liebe Gemeinde.
Heute mal eine Frage, die sicher nicht täglich vorkommt.
Es liegt eine notarielle Anmeldung zum HR vor, die zu beanstanden war. Inzwischen ist der Notar allerdings aus dem Dienst geschieden, ein Teil seiner Akten wurde einem anderen Notar in Verwahrung gegeben.
Die berichtigende Eigenurkunde zur Anmeldung wird daher eingereicht durch den mit der Verwahrung beauftragten Notar.
Zusammen mit der berichtigenden Eigenurkunde wird der vom Verwahrer selbst beglaubigte Bestellungsnachweis in einem einheitlichen signierten Dokument eingereicht.
Muss aber nicht auch der Verwahrer - ebenso wie ein Notarvertreter - die Dokumente als ZIP-Datei einreichen?
M.E. darf er auch nicht selbst den Bestellungsnachweis beglaubigen gem. § 3 BeurkG.
Leider habe ich dazu nichts gefunden. Weiß jemand mehr?
Vielen Dank im voraus.